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Rücktritt Werkvertrag wegen erheblicher Mängel – Übergang Abrechnungsverhältnis

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Ein Albtraum für Hausbesitzer: Was als schützendes Dach über dem Kellerabgang begann, endete in einem bitteren Rechtsstreit. Nach gescheiterten Reparaturversuchen und einem Berg von Mängeln zog eine verzweifelte Hauseigentümerin vor Gericht, um für ihr Recht zu kämpfen und die mangelhafte Handwerksarbeit endlich hinter sich zu lassen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 173/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Celle
  • Datum: 28.02.2025
  • Aktenzeichen: 14 U 173/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Klägerin: Begehrt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Werkvertrags über eine Kellertreppenüberdachung ihres Hauses.
    • Beklagte: Wurde von der Klägerin mit der Lieferung und Montage einer Kellertreppenüberdachung beauftragt und begehrt restlichen Werklohn.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Klägerin beauftragte die Beklagte mit der Lieferung und Montage einer Kellertreppenüberdachung. Die Klägerin hat bereits einen Teil des Werklohns gezahlt. Die Beklagte lieferte und montierte die Überdachung.
    • Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt die Rückabwicklung des Werkvertrags, während die Beklagte restlichen Werklohn fordert.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.600,00 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückbau der Kellerabgangsüberdachung und Entfernung sämtlicher Montagespuren zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 627,13 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen.
  • Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Fall vor Gericht


Urteil im Fokus: Rücktritt vom Werkvertrag wegen Mängeln an Kellerüberdachung

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle fällte am 28. Februar 2025 ein Urteil (Az.: 14 U 173/24) in einem Streitfall um eine mangelhafte Kellerabgangsüberdachung. Im Kern des Urteils steht die Frage, ob eine Kundin aufgrund erheblicher Mängel vom Werkvertrag zurücktreten und die Rückzahlung des bereits geleisteten Werklohns verlangen kann. Das Gericht bejahte dies und wies die Widerklage des Handwerkers auf restlichen Werklohn ab.

Streit um Kellerüberdachung eskaliert vor Gericht

Der Fall dreht sich um eine Kellerabgangsüberdachung, die eine Hauseigentümerin (Klägerin) bei einem Handwerksbetrieb (Beklagte) in Auftrag gegeben hatte. Für die Lieferung und Montage der Aluminium- und Glasüberdachung mit Tür wurde im Juni 2019 ein Werkvertrag geschlossen. Der vereinbarte Preis betrug 12.000 Euro, von denen die Klägerin bereits 3.600 Euro angezahlt hatte.

Mängelrüge und gescheiterte Nachbesserung führen zum Rechtsstreit

Nach der Montage im Jahr 2020 beanstandete die Klägerin diverse Mängel an der Überdachung. Sie forderte die Beklagte schriftlich zur Nachbesserung auf und setzte eine Frist. Versuche der Beklagten zur Mängelbeseitigung scheiterten jedoch. Es kam zu keiner Einigung und die Situation eskalierte, was schließlich in einem gerichtlichen Auseinandersetzung mündete.

Sachverständigengutachten bestätigt Mängel an der Überdachung

Um die Mängel objektiv festzustellen, leitete die Klägerin ein selbstständiges Beweisverfahren beim Landgericht Hannover ein. Ein Sachverständiger wurde beauftragt, die Überdachung zu begutachten….


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