Ein Albtraum für Hausbesitzer: Was als schützendes Dach über dem Kellerabgang begann, endete in einem bitteren Rechtsstreit. Nach gescheiterten Reparaturversuchen und einem Berg von Mängeln zog eine verzweifelte Hauseigentümerin vor Gericht, um für ihr Recht zu kämpfen und die mangelhafte Handwerksarbeit endlich hinter sich zu lassen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 173/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Celle Datum: 28.02.2025 Aktenzeichen: 14 U 173/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Werkvertragsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Begehrt von der Beklagten die Rückabwicklung eines Werkvertrags über eine Kellertreppenüberdachung ihres Hauses. Beklagte: Wurde von der Klägerin mit der Lieferung und Montage einer Kellertreppenüberdachung beauftragt und begehrt restlichen Werklohn. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin beauftragte die Beklagte mit der Lieferung und Montage einer Kellertreppenüberdachung. Die Klägerin hat bereits einen Teil des Werklohns gezahlt. Die Beklagte lieferte und montierte die Überdachung. Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt die Rückabwicklung des Werkvertrags, während die Beklagte restlichen Werklohn fordert. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.600,00 € nebst Zinsen Zug um Zug gegen Rückbau der Kellerabgangsüberdachung und Entfernung sämtlicher Montagespuren zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 627,13 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen zu zahlen. Die Widerklage wird abgewiesen. Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen. Das Ur
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Kammergericht Berlin Az: 2 AR 7/08 Beschluss vom 18.02.2008 In Sachen hat der 2. Zivilsenat des Kammergerichts durch XXX am 18. Februar 2008 beschlossen: Das Amtsgericht Mitte wird als das sachlich zuständige Gericht bestimmt. Gründe: I. Der Kläger macht mit seiner bei dem Amtsgericht Mitte eingereichten Klage Schadensersatzansprüche aus einem […]