Einigung ist nicht gleich Einigung: Nach dem Kauf einer Wohnung in Hamburg entbrannte ein heftiger Streit um den Austausch der Fenster. Wer muss zahlen und gibt es eine versteckte Kostengrenze? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 U 121/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamburg Datum: 14.01.2025 Aktenzeichen: 1 U 121/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Werkvertragsrecht (implizit) Beteiligte Parteien: Beklagter: Legt Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ein. Argumentiert (implizit), dass eine Kostendeckelung vereinbart wurde. Kläger: Erhält vom Landgericht Hamburg Recht. Verteidigt sich gegen die Berufung des Beklagten. Um was ging es? Sachverhalt: Der Beklagte legte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg ein. Der Streit dreht sich ausschließlich um die Frage, ob die Parteien eine Kostendeckelung vereinbart haben. Die Ausführung der Arbeiten (Art, Umfang, Qualität und Material) betreffend die einzubauenden Fenster war nicht streitgegenständlich. Kern des Rechtsstreits: Lag eine Vereinbarung zur Kostendeckelung vor? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Beklagten wurde zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Hamburg wurde bestätigt. Begründung: Das Oberlandesgericht sah keine Rechtsverletzung durch das Landgericht und auch keine Tatsachen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen würden. Folgen: Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de Stellt ein Nachbar mehrmals sein Fahrzeug vor der Garage oder in der Einfahrt eines Grundstückbesitzers ab, so kann dieser den Nachbarn auf Unterlassung verklagen (AG München, Urteil vom 22.12.2009, Az: 241 C 7703/09). Der Nachbar kann auch nicht zu seiner Entlastung vorbringen, dass er nirgendwo anders parken kann und dem […]