Ein vermeintlicher Glücksgriff auf dem Parkplatz entpuppt sich als juristische Falle: Ein Mann witterte das große Los, als er einen geparkten Audi Q8 als Fundsache meldete und prompt Eigentumsansprüche anmeldete. Doch die Stadt konterte, und ein Gericht fällte nun ein überraschendes Urteil, das die Frage aufwirft: Wem gehört ein herrenlos wirkendes Auto wirklich? Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 U 53/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Celle Datum: 26.02.2025 Aktenzeichen: 14 U 53/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht, Sachenrecht (Herausgabeanspruch bezüglich eines PKW) Beteiligte Parteien: Die Klägerin, begehrt die Feststellung, dass sie dem Beklagten zur Herausgabe eines Kraftfahrzeuges nicht verpflichtet ist. Der Beklagte, meldete Eigentumsansprüche an dem Fahrzeug an und begehrt Herausgabe des Pkw Audi. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um einen Audi Q8, der bis zum 07.04.2022 in O. ordnungsgemäß abgestellt war. Der Beklagte meldete am 13.01.2022 bei der Polizei Eigentumsansprüche an und kontaktierte später die Klägerin mit der gleichen Forderung. Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sie dem Beklagten nicht zur Herausgabe des Fahrzeugs verpflichtet ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Es wird festgestellt, dass die Klägerin dem Beklagten zur Herausgabe des Pkw Audi nicht verpflichtet ist. Folgen: Der Beklagte trägt die Kosten beider Instanzen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Fall vor Ger
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ – Az.: 3 K 416/08.KO In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Abschleppkosten hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. November 2008, für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig […]