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Fahrerlaubnisentziehung zur Fahrgastbeförderung sowie Fahrerlaubnis der Klasse D

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Ein cholerischer Kraftfahrer verliert seine Lizenz: Nach Ausrastern und Beleidigungen gegenüber Polizisten zog das Gericht die Reißleine. Wer Fahrgäste befördert, braucht mehr als nur ein großes Fahrzeug – Aggressivität am Steuer kann den Job kosten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 CS 24.2127 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 26.02.2025 Aktenzeichen: 11 CS 24.2127 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Wendet sich gegen die Sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Fahrerlaubnis der Klasse D. Er wurde mehrfach polizeilich auffällig und sein Verhalten wurde als impulsiv und aggressiv empfunden. Landratsamt Cham (Fahrerlaubnisbehörde): Hat dem Antragsteller die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und die Fahrerlaubnis der Klassen D und D1 erteilt. Entzog diese jedoch aufgrund der polizeilichen Auffälligkeiten wieder. Um was ging es? Sachverhalt: Das Landratsamt Cham entzog dem Antragsteller die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und der Klasse D, nachdem dieser mehrfach polizeilich durch impulsives und aggressives Verhalten aufgefallen war. Der Antragsteller wehrt sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit dieser Entziehung. Kern des Rechtsstreits: Die Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis und die Frage, ob die polizeilichen Auffälligkeiten des Antragstellers eine solche Maßnahme rechtfertigen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Folgen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschw


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