Ein teurer Brief, der ungeöffnet liegen blieb, könnte Wohnungseigentümern in Düsseldorf jetzt zum Verhängnis werden. Ein verpasster Widerspruch gegen eine Straßenausbaurechnung zieht juristische Konsequenzen nach sich, die das OVG Münster nun bestätigte. Wer trägt die Verantwortung, wenn die Frist abläuft – und wer zahlt am Ende die Zeche? Zum vorliegenden Urteil Az.: 15 A 454/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OVG Münster Datum: 18.02.2025 Aktenzeichen: 15 A 454/23 Verfahrensart: Zulassungsverfahren Beteiligte Parteien: Kläger: Hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Gericht: Hat den Antrag des Klägers abgelehnt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger beantragte die Zulassung der Berufung, nachdem das Verwaltungsgericht seine Klage als unzulässig abgewiesen hatte, da er die Widerspruchsfrist versäumt hatte. Kern des Rechtsstreits: Ob die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 VwGO vorliegen (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils, grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Verfahrensmangel). Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wurde auf 8.760,23 Euro festgesetzt. Der Fall vor Gericht OVG Münster bestätigt: Fristversäumnis bei Straßenausbaubeitrag führt zur Ablehnung der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de OLG Karlsruhe – Az.: 9 U 13/18 – Beschluss vom 28.01.2020 Der Senat erwägt eine Zurückweisung der Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 31.01.2018 – 2 O 160/17 -. Die Parteien erhalten vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen. Gründe I. Der am … […]