Ein Traumhaus entpuppt sich als Albtraum: Ist der Traum vom Eigenheim geplatzt, weil vermeintliche Mängel den Bauherrn zur Kündigung des Vertrags trieben? In München stritten sich nun die Geister, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag so einfach möglich ist, oder ob der Bauherr sich damit ins eigene Fleisch schneidet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 U 3568/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 09.08.2022 Aktenzeichen: 20 U 3568/21 Bau Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Baurecht, Zwangsvollstreckungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Verpflichtete sich durch Bauträgerkaufvertrag zur Errichtung eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses. Unterwarf sich der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen des Besitzverschaffungsanspruchs Zug um Zug gegen Zahlung der vorletzten Kaufpreisrate. Beklagte: Betreiben die Zwangsvollstreckung ihres Besitzverschaffungsanspruchs und haben eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung beschafft. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verpflichtete sich durch einen Bauträgerkaufvertrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Die Beklagten betreiben die Zwangsvollstreckung ihres Besitzverschaffungsanspruchs. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Berechtigung der Beklagten zur Zwangsvollstreckung ihres Besitzverschaffungsanspruchs aus dem Bauträgerkaufvertrag. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Landshut wird zurückgewiesen. Folgen: Die Klagepartei trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil des Landgerichts Landshut ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de LAG Frankfurt – Az.: 12 Sa 2008/04 – Urteil vom 14.10.2005 Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 15.10.2004 – 7 Ca 1064/04 – teilweise abgeändert : Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 5.123,27 (i. W. Fünftausendeinhundertdreiundzwanzig 27/100) […]