Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bauträgerkaufvertrag – Baumängel schließen Rücktritt wegen Zahlungsverzugs aus

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

Ein Traumhaus entpuppt sich als Albtraum: Ist der Traum vom Eigenheim geplatzt, weil vermeintliche Mängel den Bauherrn zur Kündigung des Vertrags trieben? In München stritten sich nun die Geister, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag so einfach möglich ist, oder ob der Bauherr sich damit ins eigene Fleisch schneidet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 U 3568/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht München Datum: 09.08.2022 Aktenzeichen: 20 U 3568/21 Bau Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Baurecht, Zwangsvollstreckungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Verpflichtete sich durch Bauträgerkaufvertrag zur Errichtung eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses. Unterwarf sich der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen des Besitzverschaffungsanspruchs Zug um Zug gegen Zahlung der vorletzten Kaufpreisrate. Beklagte: Betreiben die Zwangsvollstreckung ihres Besitzverschaffungsanspruchs und haben eine selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung beschafft. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger verpflichtete sich durch einen Bauträgerkaufvertrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Die Beklagten betreiben die Zwangsvollstreckung ihres Besitzverschaffungsanspruchs. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Berechtigung der Beklagten zur Zwangsvollstreckung ihres Besitzverschaffungsanspruchs aus dem Bauträgerkaufvertrag. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Landshut wird zurückgewiesen. Folgen: Die Klagepartei trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil des Landgerichts Landshut ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv