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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter – absolute Fahruntüchtigkeit, Abweichen von § 69 Abs.2 Nr. 2 StGB

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Nächtliche E-Scooter-Tour mit Promille-Pegel: Was als harmlose Fahrt begann, entpuppt sich als juristischer Zündstoff. Ein Urteil aus Hamm stellt nun die Frage, ob Trunkenheit auf zwei Rädern genauso schwer wiegt wie am Steuer eines Autos – und ob der Führerschein in Gefahr ist. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORs 70/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Hamm
  • Datum: 08.01.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORs 70/24
  • Verfahrensart: Beschluss
  • Rechtsbereiche: Strafrecht, Straßenverkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Eine nicht näher bezeichnete Person, die ein Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unter Alkoholeinfluss geführt hat. Ihre Argumente sind nicht explizit dargelegt.
    • Die Staatsanwaltschaft, die die Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr und die Entziehung der Fahrerlaubnis beantragt.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Person führte ein Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unter Alkoholeinfluss.
    • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die Fahrerlaubnis entzogen werden muss und ob die Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Es wurde entschieden, dass bei Trunkenheit im Verkehr mit einem E-Scooter regelmäßig von der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen ist und die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.

Der Fall vor Gericht


E-Scooter-Fahrt unter Alkohol: Oberlandesgericht Hamm hebt mildes Urteil auf

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 08. Januar 2025 (Az.: 1 ORs 70/24) wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Bedeutung von E-Scootern im Straßenverkehr und die damit verbundenen rechtlichen Fragen bei Alkoholisierung. Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter die gleiche rechtliche Konsequenz nach sich ziehen muss wie eine Trunkenheitsfahrt mit einem Auto, insbesondere im Hinblick auf den Führerscheinentzug.

Der Fall: Alkoholisierte E-Scooter-Fahrt mit Beifahrerin in Hamm

Der Fall, der vor dem Oberlandesgericht Hamm landete, begann mit einer nächtlichen E-Scooter-Fahrt in Hamm. Der Angeklagte hatte sich in der Nacht zum 00. Februar 2024 einen Leih-E-Scooter gemietet und war damit gemeinsam mit seiner Freundin unterwegs. Eine Blutprobe, die später entnommen wurde, ergab einen Alkoholwert von 1,51 Promille. Dieser Wert liegt deutlich über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.

Entscheidung des Amtsgerichts Hamm: Geldstrafe und kurzes Fahrverbot

Das Amtsgericht Hamm hatte den Fahrer wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Zusätzlich wurde ein Fahrverbot von vier Monaten verhängt, jedoch kein Führerscheinentzug angeordnet. Das Amtsgericht sah offenbar mildernde Umstände in der Tatsache, dass es sich „nur“ um eine Fahrt mit einem E-Scooter handelte.

Staatsanwaltschaft legt Revision ein: Führerscheinentzug gefordert

Die Staatsanwaltschaft war mit diesem milden Urteil nicht einverstanden und legte Sprungrevision ein. Sie argumentierte, dass das Amtsgericht zu Unrecht von einem Führerscheinentzug abgesehen habe. Eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter sei rechtlich nicht anders zu bewerten als eine Trunkenheitsfahrt mit einem Auto, insbesondere im Hinblick auf die Gefährdung des Straßenverkehrs….


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