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Rechtsanwälte Kotz GbR

Straßenblockaden – Strafbarkeit

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Klimaaktivisten kleben sich fest, der Verkehr steht still – doch ist das noch legitimer Protest oder schon Nötigung? Ein Gerichtsurteil könnte die Antwort geben und wirft die Frage auf, wie weit Aktivismus gehen darf, wenn er in den Alltag Unbeteiligter eingreift. Plötzlich im Stau gefangen, weil Klimaaktivisten blockieren: Ein Gericht in Karlsruhe hat nun entschieden, wer für diese Zwangspause zur Kasse gebeten wird. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORs 350 SRs 613/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe Datum: 04.02.2025 Aktenzeichen: 2 ORs 350 SRs 613/24 Verfahrensart: Revisionsverfahren Rechtsbereiche: Strafrecht, Nötigung (§ 240 StGB) Beteiligte Parteien: Staatsanwaltschaft: Legte Revision ein, weil sie den Freispruch des für falsch hielt. Angeklagter: Legte ebenfalls Revision ein, primär gegen die Höhe der Gesamtstrafe. Nahm an einer Straßenblockade teil und klebte sich auf der Fahrbahn fest. Um was ging es? Sachverhalt: Der beteiligte sich an einer Straßenblockade, bei der er sich auf der Fahrbahn festklebte. Dadurch wurden nachfolgende Autofahrer in ihrer Fortbewegungsfreiheit eingeschränkt. Es kam zur Bildung einer Rettungsgasse. Kern des Rechtsstreits: War die Straßenblockade eine Nötigung und handelte der gewaltsam im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB? Inwieweit sind die Bildung einer Rettungsgasse und das Verhalten der blockierten Autofahrer bei der Beurteilung der Tat relevant? Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Freiburg wurde teilweis


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