Ein ehemaliger CNC-Dreher kämpft um seine Rente wegen voller Erwerbsminderung, doch die Richter sehen ihn weiterhin am Arbeitsmarkt. Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Schilderungen und die Einschätzung, dass er leichte Tätigkeiten ausüben kann, werden zum Knackpunkt im Urteil. Kann er die Richter von seiner dauerhaften Erwerbsunfähigkeit überzeugen oder verliert er den Anspruch auf die Rente, die ihm einst befristet gewährt wurde? Zum vorliegenden Urteil Az.: L 10 R 606/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg Datum: 21.11.2024 Aktenzeichen: L 10 R 606/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Begehrt die (Weiter-)Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung ab dem 01.09.2019. Beklagte: Die Rentenversicherung, die über den Rentenanspruch des Klägers zu entscheiden hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, geboren 1967, war als CNC-Dreher beschäftigt, bevor er arbeitsunfähig wurde und Krankengeld, Arbeitslosengeld und Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezog. Er erhielt bereits eine Befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum 31.08.2019. Es liegt ein GdB von 30 vor. Kern des Rechtsstreits: Die (Weiter-)Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung ab dem 01.09.2019. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 30.01.2023 wurde zurückgewiesen. Folgen: Dem Kläger werden auch im Berufungsverfahren keine außergerichtlichen Kosten erstattet.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de (Stand: 01.07.2005) Unterhaltsrechtliche Leitlinien 01.07.2003 – 30.06.2005 Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass es sich vorliegend um keine Internet-Seite des OLG Schleswig handelt! Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des OLG Schleswig dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf für typische Sachverhalte geltenden Erfahrungswerten. Insofern […]