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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – medizinische Voraussetzungen

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Trotz jahrelanger Plackerei und chronischer Leiden bleibt einer Frau der Weg in die Erwerbsminderungsrente versperrt. Ein Leben zwischen Krankheit, Kindererziehung und prekären Jobs – reicht das für staatliche Unterstützung oder bleibt nur der Gang zum Jobcenter? Der Kampf um Anerkennung der eigenen Arbeitsunfähigkeit geht weiter. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 10 R 1950/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
  • Datum: 21.11.2024
  • Aktenzeichen: L 10 R 1950/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren
  • Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht, Erwerbsminderung
  • Beteiligte Parteien:
  • Die Klägerin, geboren 1962, italienische Staatsangehörige. Sie begehrt Rente wegen Erwerbsminderung. Sie hat keinen Beruf erlernt und war überwiegend als Arbeiterin und Raumpflegerin beschäftigt, oft in geringfügigen Beschäftigungen mit aufstockenden Leistungen.
  • Der Beklagte, dessen genaue Bezeichnung im Text nicht genannt wird, ist die Rentenversicherung, die über den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entscheidet.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Klägerin, geboren 1962, hat keinen Beruf erlernt und war hauptsächlich als Arbeiterin und Raumpflegerin tätig. Sie bezieht seit Ende September 2019 Leistungen der Grundsicherung bzw. Bürgergeld. Bei ihr wurde ein GdB von 50 festgestellt. Sie begehrt Rente wegen Erwerbsminderung.
  • Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 17.05.2024 wird zurückgewiesen.
  • Folgen: Die Klägerin erhält keine Rente wegen Erwerbsminderung. Außergerichtliche Kosten werden auch im Berufungsverfahren nicht erstattet.

Der Fall vor Gericht


LSG Baden-Württemberg: Keine Rente wegen Erwerbsminderung trotz chronischer Erkrankungen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) hat in einem aktuellen Urteil (Az.: L 10 R 1950/24) die Berufung einer Klägerin gegen die Ablehnung einer Rente wegen Erwerbsminderung zurückgewiesen. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die hohen Hürden für den Bezug einer solchen Rente und verdeutlicht die Bedeutung der medizinischen Voraussetzungen.

Klägerin scheitert mit Berufung auf Erwerbsminderungsrente

Die 1962 geborene Klägerin, eine italienische Staatsangehörige, hatte gegen einen Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz Berufung eingelegt. Sie forderte die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Das LSG bestätigte nun jedoch die vorherige Entscheidung und wies die Berufung der Frau ab. Die Klägerin muss somit weiterhin ihren Lebensunterhalt über das Bürgergeld bestreiten.

Arbeitsleben geprägt von körperlicher Arbeit und Unterbrechungen

Die Klägerin, die in den 1980er Jahren aus Italien nach Deutschland kam, hat keinen erlernten Beruf. Ihr Arbeitsleben war von körperlich anstrengenden Tätigkeiten geprägt. Sie arbeitete unter anderem in einer Papierfabrik und später als Raumpflegerin. Mehrfach unterbrochen wurde ihre Erwerbstätigkeit durch die Erziehung ihrer sechs Kinder und Zeiten der Arbeitslosigkeit. Zuletzt war sie bis 2019 als Raumpflegerin tätig, meist in geringfügiger Beschäftigung mit aufstockenden Sozialleistungen.

Gesundheitliche Einschränkungen und Grad der Behinderung

Bei der Klägerin wurde im Jahr 2019 ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt….


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