Trotz jahrelanger Plackerei und chronischer Leiden bleibt einer Frau der Weg in die Erwerbsminderungsrente versperrt. Ein Leben zwischen Krankheit, Kindererziehung und prekären Jobs â reicht das für staatliche Unterstützung oder bleibt nur der Gang zum Jobcenter? Der Kampf um Anerkennung der eigenen Arbeitsunfähigkeit geht weiter. Zum vorliegenden Urteil Az.: L 10 R 1950/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg Datum: 21.11.2024 Aktenzeichen: L 10 R 1950/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Sozialrecht, Rentenrecht, Erwerbsminderung Beteiligte Parteien: Die Klägerin, geboren 1962, italienische Staatsangehörige. Sie begehrt Rente wegen Erwerbsminderung. Sie hat keinen Beruf erlernt und war überwiegend als Arbeiterin und Raumpflegerin beschäftigt, oft in geringfügigen Beschäftigungen mit aufstockenden Leistungen. Der Beklagte, dessen genaue Bezeichnung im Text nicht genannt wird, ist die Rentenversicherung, die über den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente entscheidet. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin, geboren 1962, hat keinen Beruf erlernt und war hauptsächlich als Arbeiterin und Raumpflegerin tätig. Sie bezieht seit Ende September 2019 Leistungen der Grundsicherung bzw. Bürgergeld. Bei ihr wurde ein GdB von 50 festgestellt. Sie begehrt Rente wegen Erwerbsminderung. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 17.05.2024 wird zurückgewiesen. Folgen: Die Klägerin erhÃ
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberlandesgericht Thüringen – Az.: 2 U 1014/13 – Urteil vom 04.06.2014 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Gera vom 20.11.2013, Az. 3 O 591/13, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Nr. 1 […]