Ein Unternehmen schließt seine Pforten und zwingt Mitarbeiter zur Wahl: Entweder Umzug oder Jobverlust. Doch ist das wirklich rechtens? Ein Gerichtsurteil wirft nun die Frage auf, wie weit Arbeitgeber bei Standortverlagerungen gehen dürfen und ob das Homeoffice eine realistische Alternative darstellt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 Sa 42/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Datum: 04.11.2024 Aktenzeichen: 9 Sa 42/24 Verfahrensart: Berufung Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: War als Meister Endmontage Kühlturmbau und Versand bei der Beklagten beschäftigt. Legte Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts ein. Beklagte: Beschäftigt 88 Personen, davon 7 am Standort des Klägers. Änderte den Arbeitsvertrag des Klägers durch Änderungskündigung. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war bei der Beklagten als Meister tätig. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis durch eine Betriebsbedingte Änderungskündigung. Der Kläger wehrt sich gegen diese Kündigung. Kern des Rechtsstreits: Ist die betriebsbedingte Änderungskündigung der Beklagten rechtswirksam? Insbesondere, ob das Angebot des Homeoffice ein Milderes Mittel gegenüber der Änderungskündigung darstellt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde auf seine Kosten zurückgewiesen. Begründung: Die Möglichkei
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landgericht Mannheim Az.: 1S315/01 Verkündet am 22.02.2002 Vorinstanz: AG Schwetzingen – Az.: 2 C 141/01 In dem Rechtsstreit wegen Forderung hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim auf die mündliche Verhandlung vom 25. Januar 2002 für Recht erkannt: 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Schwetzingen […]