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Geschwindigkeitsüberschreitung – Wann liegt Vorsatz vor?

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Ein Brandenburgischer Autofahrer raste mit fast 60 km/h zu viel über die Autobahn, vorbei an Warnschildern und Schlaglöchern. Was als einfache Ordnungswidrigkeit begann, endete mit dem Vorwurf des Vorsatzes. Hat er die Gefahr bewusst in Kauf genommen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 293/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Brandenburg
  • Datum: 07.02.2025
  • Aktenzeichen: 1 ORbs 293/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Ordnungswidrigkeitssache
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
  • Beteiligte Parteien:
  • Der Betroffene: Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel ein, mit der Begründung der Verletzung formellen und materiellen Rechts.
  • Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel: Hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt.
  • Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg: Vertrat die Auffassung, dass die Rechtsbeschwerde unbegründet sei.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Der Betroffene wurde außerhalb geschlossener Ortschaften mit 57 km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug) geblitzt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel rechtmäßig ist.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als offensichtlich unbegründet verworfen, mit der Maßgabe, dass der Betroffene einer Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig ist.
  • Folgen: Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels.

Der Fall vor Gericht


Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: Gericht ändert Urteil

In einem bemerkenswerten Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG Brandenburg, Az.: 1 ORbs 293/24) vom 7. Februar 2025 ging es um die Frage, wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr nur fahrlässig, sondern als vorsätzlich zu werten ist. Das Gericht musste sich mit der Rechtsbeschwerde eines Autofahrers auseinandersetzen, der auf der Autobahn erheblich zu schnell unterwegs war.

Der Fall: Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung und erkennbare Straßenschäden

Der Betroffene war auf der Autobahn außerhalb geschlossener Ortschaften mit seinem PKW unterwegs. Dort war die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund von deutlichen Straßenschäden auf 120 km/h begrenzt. Er wurde jedoch mit einer Geschwindigkeit von mindestens 177 km/h gemessen, nachdem die übliche Toleranz bereits abgezogen war. Dies bedeutet eine Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 57 km/h.

Das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg: Fahrlässigkeit und Sanktionen

Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hatte den Fahrer zunächst wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit verurteilt. Als Strafe wurde eine Geldbuße von 580 Euro festgesetzt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Dem Betroffenen wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, den Beginn des Fahrverbots innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbst zu wählen (sogenannte Gestaltungsmöglichkeit nach § 25 Abs. 2 StVG).

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen: Einspruch gegen das Urteil

Gegen dieses Urteil des Amtsgerichts legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein….


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