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Geschwindigkeitsüberschreitung – Wann liegt Vorsatz vor?

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Ein Brandenburgischer Autofahrer raste mit fast 60 km/h zu viel über die Autobahn, vorbei an Warnschildern und Schlaglöchern. Was als einfache Ordnungswidrigkeit begann, endete mit dem Vorwurf des Vorsatzes. Hat er die Gefahr bewusst in Kauf genommen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 293/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Brandenburg Datum: 07.02.2025 Aktenzeichen: 1 ORbs 293/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Ordnungswidrigkeitssache Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Der Betroffene: Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel ein, mit der Begründung der Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel: Hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg: Vertrat die Auffassung, dass die Rechtsbeschwerde unbegründet sei. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde außerhalb geschlossener Ortschaften mit 57 km/h Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug) geblitzt. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob das Urteil des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel rechtmäßig ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als offensichtlich unbegründet verworfen, mit der Maßgabe, dass der Betroffene einer Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig ist. F


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