Ein riskantes Rasen auf der Autobahn wurde für einen Autofahrer zum bitteren Erwachen. Was als vermeintliche Verwirrung über Verkehrsschilder begann, endete mit einem Fahrverbot und dem Vorwurf vorsätzlichen Handelns. Hat hier jemand die Geschwindigkeit mit seiner persönlichen Freiheit verwechselt? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 4/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
- Datum: 20.01.2025
- Aktenzeichen: 2 ORbs 4/25
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Fulda
- Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
- Beteiligte Parteien:
- Der Betroffene: Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Fulda ein, mit der Begründung, die Geschwindigkeitsbeschilderung sei verwirrend gewesen.
- Das Amtsgericht Fulda: Hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene wurde auf der A7 außerhalb geschlossener Ortschaften mit 146 km/h geblitzt, obwohl aufgrund einer Lkw-Kontrolle die Höchstgeschwindigkeit durch „Klappschilder“ auf 60 km/h reduziert war. Das Amtsgericht Fulda verurteilte ihn daraufhin wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.
- Kern des Rechtsstreits: War die Beschilderung eindeutig genug, oder durfte der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund einer „völlig verwirrenden Beschilderung“ nicht verstehen?
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde verworfen, jedoch mit der Maßgabe, dass der Betroffene der „vorsätzlichen“ Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig ist.
- Folgen: Der Betroffene trägt die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels.
Der Fall vor Gericht
Gericht bestätigt Fahrverbot nach extremer Geschwindigkeitsüberschreitung
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem aktuellen Beschluss ein Urteil des Amtsgerichts Fulda bestätigt, das einen Autofahrer wegen einer massiven Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt hatte. Der Fahrer war außerhalb geschlossener Ortschaften mit 146 km/h unterwegs, obwohl dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h angeordnet war. Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zurück und verschärfte sogar die Schuldform von fahrlässig auf vorsätzlich, bestätigte aber die ursprüngliche Strafe.
Hintergrund des Falls: Geschwindigkeitskontrolle und „Klappschilder“ auf der A7
Der Fall ereignete sich auf der Autobahn A7 in Richtung Kassel. Aufgrund einer Lkw-Kontrolle wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem bestimmten Abschnitt auf 60 km/h reduziert. Um diese temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung zu signalisieren, wurden sogenannte „Klappschilder“ eingesetzt. Diese Schilder sind fest an der Autobahn installiert und können bei Bedarf ausgeklappt werden, um veränderte Verkehrsregelungen anzuzeigen. Zusätzlich zur Geschwindigkeitsreduzierung wurde auch ein Überholverbot für Lastkraftwagen und Busse verhängt.
Urteil des Amtsgerichts Fulda: Hohe Geldstrafe und Fahrverbot
Das Amtsgericht Fulda hatte den Fahrer zunächst wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt. Die Strafe belief sich auf eine Geldbuße von 900 Euro. Zusätzlich wurde ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt….