Ein riskantes Rasen auf der Autobahn wurde für einen Autofahrer zum bitteren Erwachen. Was als vermeintliche Verwirrung über Verkehrsschilder begann, endete mit einem Fahrverbot und dem Vorwurf vorsätzlichen Handelns. Hat hier jemand die Geschwindigkeit mit seiner persönlichen Freiheit verwechselt? Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 ORbs 4/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt Datum: 20.01.2025 Aktenzeichen: 2 ORbs 4/25 Verfahrensart: Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Fulda Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Der Betroffene: Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Fulda ein, mit der Begründung, die Geschwindigkeitsbeschilderung sei verwirrend gewesen. Das Amtsgericht Fulda: Hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde auf der A7 außerhalb geschlossener Ortschaften mit 146 km/h geblitzt, obwohl aufgrund einer Lkw-Kontrolle die Höchstgeschwindigkeit durch „Klappschilder“ auf 60 km/h reduziert war. Das Amtsgericht Fulda verurteilte ihn daraufhin wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit. Kern des Rechtsstreits: War die Beschilderung eindeutig genug, oder durfte der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund einer „völlig verwirrenden Beschilderung“ nicht verstehen? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde verworfen, jedoch mit der Maßgabe, dass der Betroffene der „vorsätzlichen“ Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig ist. Folgen: Der Betroffene t
Ganzen Artikel lesen auf: Autorechtonline.de OLG München – Az.: 8 U 1627/22 – Beschluss vom 04.10.2022 I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. II. Der Kläger erhält Gelegenheit, sich zu I. bis zum 04.11.2022 zu äußern. III. Binnen derselben Frist können sich alle Beteiligten auch zum Streitwert […]