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Fahrerlaubnisentziehung nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

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Wer nach einer feuchtfröhlichen Nacht aufs Rad steigt, riskiert mehr als nur einen Sturz. Ein Gerichtsurteil zeigt: Auch wer betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit Konsequenzen für den Führerschein rechnen. Manch einer wird sich wohl künftig zweimal überlegen, ob er nach dem Bier noch in den Sattel steigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 1513/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Datum: 18.02.2025 Aktenzeichen: 13 S 1513/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Legte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein. Fahrerlaubnisbehörde: Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Um was ging es? Sachverhalt: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete ein medizinisch-psychologisches Gutachten aufgrund einer Trunkenheitsfahrt an. Der Antragsteller legte gegen diese Anordnung Beschwerde ein. Kern des Rechtsstreits: War die Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers wurde zurückgewiesen. Folgen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Fall vor Gericht Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad – Gericht bestätigt MPU-Pflicht


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