Wer nach einer feuchtfröhlichen Nacht aufs Rad steigt, riskiert mehr als nur einen Sturz. Ein Gerichtsurteil zeigt: Auch wer betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit Konsequenzen für den Führerschein rechnen. Manch einer wird sich wohl künftig zweimal überlegen, ob er nach dem Bier noch in den Sattel steigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 1513/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
- Datum: 18.02.2025
- Aktenzeichen: 13 S 1513/24
- Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht
Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Legte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein.
- Fahrerlaubnisbehörde: Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete ein medizinisch-psychologisches Gutachten aufgrund einer Trunkenheitsfahrt an. Der Antragsteller legte gegen diese Anordnung Beschwerde ein.
- Kern des Rechtsstreits: War die Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig?
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers wurde zurückgewiesen.
- Folgen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Fall vor Gericht
Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad – Gericht bestätigt MPU-Pflicht
Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in einem Beschluss (Az.: 13 S 1513/24) die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts bestätigt, wonach auch Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad zu führerscheinrechtlichen Konsequenzen führen können. Konkret geht es um die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, nach einer Alkoholfahrt mit dem Fahrrad.
Der Fall: Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad löst Führerscheinverfahren aus
Im vorliegenden Fall hatte ein Fahrradfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen. Daraufhin ordnete die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an. Der Betroffene wehrte sich gegen diese Anordnung und zog vor Gericht, da er der Ansicht war, dass eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad keine Auswirkungen auf seine Fahrerlaubnis haben dürfe.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts: MPU auch nach Fahrrad-Trunkenheitsfahrt rechtens
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies den Eilantrag des Fahrradfahrers zurück. Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte nun diese Entscheidung in der Beschwerdeinstanz. Das Gericht stellte klar, dass die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt ist, eine MPU anzuordnen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt – und dies gilt eben auch für Fahrräder.
Rechtsgrundlage: Straßenverkehrsgesetz und Fahrerlaubnis-Verordnung
Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung findet sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, wenn der Betroffene ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt hat….