Wer nach einer feuchtfröhlichen Nacht aufs Rad steigt, riskiert mehr als nur einen Sturz. Ein Gerichtsurteil zeigt: Auch wer betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit Konsequenzen für den Führerschein rechnen. Manch einer wird sich wohl künftig zweimal überlegen, ob er nach dem Bier noch in den Sattel steigt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 13 S 1513/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Datum: 18.02.2025 Aktenzeichen: 13 S 1513/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Legte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein. Fahrerlaubnisbehörde: Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Um was ging es? Sachverhalt: Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete ein medizinisch-psychologisches Gutachten aufgrund einer Trunkenheitsfahrt an. Der Antragsteller legte gegen diese Anordnung Beschwerde ein. Kern des Rechtsstreits: War die Anordnung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde des Antragstellers wurde zurückgewiesen. Folgen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Fall vor Gericht Führerscheinentzug nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad – Gericht bestätigt MPU-Pflicht
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Elektronisches Gerät in der Hand: Bußgeldverfahren entscheidet über Verlesung von Beobachtungsbögen Das Urteil befasst sich mit der Fragestellung, ob und in welchem Umfang in einem Bußgeldverfahren polizeiliche Beobachtungsbögen und schriftliche Zeugenaussagen als Beweismittel zugelassen und verlesen werden dürfen. Dieses Urteil berührt die Kernthematik der Beweisaufnahme und der Zulässigkeit von Protokollen […]