Kaum die Fahrerlaubnis zurück, schon wieder im Visier der Behörden! Ein Wiederholungstäter am Steuer muss sich erneut der MPU stellen, obwohl sein Punktekonto noch lange nicht ausgeschöpft war. Hat er aus seinen Fehlern gelernt oder gefährdet er weiterhin den Straßenverkehr? Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 K 2948/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG Karlsruhe
- Datum: 19.12.2024
- Aktenzeichen: 10 K 2948/24
- Verfahrensart: Nicht genannt
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht
- Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Hatte zuvor acht Punkte im Fahreignungsregister erreicht und wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. Legte 2021 ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor, um eine Neuerteilung zu erreichen.
- Landratsamt: Entzog dem Antragsteller 2018 die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten im Fahreignungsregister.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Dem Antragsteller wurde 2018 die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er acht Punkte im Fahreignungsregister erreicht hatte. Er wurde 2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. 2021 beantragte er die Neuerteilung und legte ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor.
- Kern des Rechtsstreits: Die Notwendigkeit der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens unter Ausstieg aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem (fünf eintragungspflichtige Verstöße in 2 Jahren und 6 Monaten).
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Antrag wird abgelehnt.
- Folgen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Fall vor Gericht
Führerscheinentzug nach wiederholten Verkehrsverstößen: Gericht bestätigt MPU-Anordnung
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG Karlsruhe) hat in einem Beschluss (Az.: 10 K 2948/24) vom 19. Dezember 2024 die Anordnung des Landratsamtes zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) bestätigt. Der Fall betrifft einen Antragsteller, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, nachdem er innerhalb von zweieinhalb Jahren fünf eintragungspflichtige Verkehrsverstöße begangen hatte. Das Gericht entschied, dass die Anordnung der MPU rechtmäßig ist, auch wenn das reguläre Fahreignungs-Bewertungssystem noch nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hätte.
Hintergrund: Vorheriger Führerscheinentzug und Neuerteilung nach MPU
Der Antragsteller hatte bereits im Jahr 2018 seine Fahrerlaubnis verloren, da er acht Punkte im Fahreignungsregister erreicht hatte. Zusätzlich wurde er 2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, da er seinen als verloren gemeldeten Führerschein heimlich mit sich führte. Nachdem er ein positives MPU-Gutachten vorlegte, das seine früheren Verhaltensweisen mit beruflicher Überforderung und familiären Problemen erklärte, erhielt er im März 2021 seine Fahrerlaubnis erneut.
Erneute Auffälligkeiten im Straßenverkehr kurz nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Kaum hatte der Antragsteller seine Fahrerlaubnis zurückerlangt, fiel er erneut durch Verkehrsverstöße auf. Bereits im Mai 2021 wurde er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Bewährungsstrafe und einem Fahrverbot verurteilt. Es folgten weitere Bußgeldbescheide wegen verschiedener Delikte, darunter Alkohol am Steuer, Handy am Steuer, Überladung des Fahrzeugs und Rotlichtverstoß. Diese Verstöße führten zu weiteren sieben Punkten im Fahreignungsregister….