Kaum die Fahrerlaubnis zurück, schon wieder im Visier der Behörden! Ein Wiederholungstäter am Steuer muss sich erneut der MPU stellen, obwohl sein Punktekonto noch lange nicht ausgeschöpft war. Hat er aus seinen Fehlern gelernt oder gefährdet er weiterhin den Straßenverkehr? Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 K 2948/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Karlsruhe Datum: 19.12.2024 Aktenzeichen: 10 K 2948/24 Verfahrensart: Nicht genannt Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Hatte zuvor acht Punkte im Fahreignungsregister erreicht und wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. Legte 2021 ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor, um eine Neuerteilung zu erreichen. Landratsamt: Entzog dem Antragsteller 2018 die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten im Fahreignungsregister. Um was ging es? Sachverhalt: Dem Antragsteller wurde 2018 die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er acht Punkte im Fahreignungsregister erreicht hatte. Er wurde 2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft. 2021 beantragte er die Neuerteilung und legte ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor. Kern des Rechtsstreits: Die Notwendigkeit der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens unter Ausstieg aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem (fünf eintragungspflichtige Verstöße in 2 Jahren und 6 Monaten). Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag wird abgelehnt. Folgen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de AG Norderstedt – Az.: 44 C 283/12 – Urteil vom 05.12.2012 I. Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 24.5.2012 zu Tagesordnungspunkt 5 nichtig ist. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Beklagten zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, […]