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Berufsunfähigkeitsversicherung – Konkrete Verweisung eines Profisportlers

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Vom gefeierten Sporthelden zum Bittsteller? Ein ehemaliger Profisportler kämpfte vor Gericht um seine Berufsunfähigkeitsrente – und das Urteil könnte die Spielregeln für Versicherungen ändern. Es geht um viel mehr als nur Geld: Es geht um die Frage, welchen Wert eine Sportlerkarriere wirklich hat, wenn der Körper nicht mehr mitspielt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 34/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe Datum: 05.12.2024 Aktenzeichen: 12 U 34/24 Verfahrensart: Berufung Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Profisportler, der aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Sport nicht mehr ausüben kann und finanzielle Ansprüche geltend macht. Beklagte zu 2: (Die konkrete Identität der Beklagten wird nicht genannt, es handelt sich aber um eine Partei, die zur Zahlung von Entschädigung verpflichtet werden soll). Um was ging es? Sachverhalt: Ein Profisportler kann seinen Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben und fordert finanzielle Entschädigung. Es geht um die Frage, welche Verweisungstätigkeit zumutbar ist, um die bisherige Lebensstellung zu wahren. Kern des Rechtsstreits: Inwieweit darf eine Verweisungstätigkeit, die die Lebensstellung eines ehemaligen Profisportlers wahren soll, hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung unter dem Niveau des zuletzt ausgeübten Sports liegen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe wurde abgeändert. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 10.678,30 € nebst Zinsen zu zahlen. Begründung: Auch bei einem Profisportler, dessen Berufstätigkeit typischerweise zeitlich begrenzt ist,


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