Vom gefeierten Sporthelden zum Bittsteller? Ein ehemaliger Profisportler kämpfte vor Gericht um seine Berufsunfähigkeitsrente – und das Urteil könnte die Spielregeln für Versicherungen ändern. Es geht um viel mehr als nur Geld: Es geht um die Frage, welchen Wert eine Sportlerkarriere wirklich hat, wenn der Körper nicht mehr mitspielt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 34/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
- Datum: 05.12.2024
- Aktenzeichen: 12 U 34/24
- Verfahrensart: Berufung
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Profisportler, der aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Sport nicht mehr ausüben kann und finanzielle Ansprüche geltend macht.
- Beklagte zu 2: (Die konkrete Identität der Beklagten wird nicht genannt, es handelt sich aber um eine Partei, die zur Zahlung von Entschädigung verpflichtet werden soll).
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Ein Profisportler kann seinen Beruf aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben und fordert finanzielle Entschädigung. Es geht um die Frage, welche Verweisungstätigkeit zumutbar ist, um die bisherige Lebensstellung zu wahren.
- Kern des Rechtsstreits: Inwieweit darf eine Verweisungstätigkeit, die die Lebensstellung eines ehemaligen Profisportlers wahren soll, hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung unter dem Niveau des zuletzt ausgeübten Sports liegen.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe wurde abgeändert. Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 10.678,30 € nebst Zinsen zu zahlen.
- Begründung: Auch bei einem Profisportler, dessen Berufstätigkeit typischerweise zeitlich begrenzt ist, ist die bisherige Lebensstellung durch den ausgeübten Sport geprägt. Eine Verweisungstätigkeit darf hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter dem Niveau des Sports liegen. Allerdings kann eine deutlich höhere Einkommenseinbuße als gewöhnlich für die Wahrung der Lebensstellung unschädlich sein.
- Folgen: Die Beklagte zu 2) muss dem Kläger die zugesprochene Summe zahlen. Das Urteil präzisiert die Anforderungen an eine zumutbare Verweisungstätigkeit für Profisportler.
Der Fall vor Gericht
OLG Karlsruhe stärkt Rechte von Profisportlern in Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 12 U 34/24) die Rechte von Profisportlern im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung gestärkt. Das Gericht entschied zugunsten eines Klägers, einem ehemaligen Profisportler, und verurteilte eine Versicherung zur Zahlung der vollen Berufsunfähigkeitsrente. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage der konkreten Verweisung und deren Angemessenheit für Sportler, deren Karriere naturgemäß zeitlich begrenzt und oft mit hohen Einkommen verbunden ist. Das Urteil setzt Maßstäbe für die Beurteilung der Lebensstellung von Profisportlern und deren Schutz durch Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Hintergrund des Falls: Vom Bankkaufmann zum Profisportler und die Berufsunfähigkeit
Der Fall dreht sich um einen 1982 geborenen Mann, der im Jahr 1999 eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der beklagten Versicherung abschloss. Im Versicherungsantrag gab er als berufliche Tätigkeit Bankkaufmann im Angestelltenverhältnis an. Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente belief sich zuletzt auf 2.024,18 Euro….