Ein Lörracher Gericht sorgt für Aufruhr in der Welt der privaten Krankenversicherungen: Ein Versicherter fordert Einblick in die undurchsichtigen Mechanismen der Beitragsanpassungen – und bekommt teilweise Recht. Was bedeutet das für tausende andere Versicherte, die sich im Prämiendschungel verirrt fühlen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 29/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Lörrach Datum: 20.12.2024 Aktenzeichen: 3 C 29/23 Verfahrensart: Urteil Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Privates Krankenversicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Begehrt Auskunft über den Beitragsverlauf seiner privaten Krankenversicherung. Beklagter: Private Krankenversicherung, die dem Kläger die begehrten Informationen nicht vollständig zur Verfügung stellen will. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war seit 1990 bei der Beklagten privat krankenversichert. Die Beiträge wurden mehrfach angepasst, und der Kläger begehrt detaillierte Informationen zum Beitragsverlauf. Kern des Rechtsstreits: Es geht um den Anspruch des Klägers auf Herausgabe detaillierter Informationen zum Beitragsverlauf seiner privaten Krankenversicherung, insbesondere um die Wirksamkeit von Beitragsanpassungen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Kopie der personenbezogenen Daten zum Beitragsverlauf des Versicherungsvertrages mit der Versicherungsnummer XXX – mit Ausnahme des Pflegepflichtversicherungstarifs – in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 zur Verfügung zu stellen, aus der bestimmte Informationen zu entnehmen sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de alte Tabelle – Stand: 01.01.2002 Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts Nettobemessungsgrundlage in Euro Zuschlag in Prozent zur Berechnung der Bruttobemessungsgrundlage 1-805 15 % 806-845 16 % 846-880 17 % 881-915 18 % 916-950 19 % 951-980 20 % 981-1.015 21 % 1.016-1.045 22 % 1.046-1.080 23 % 1.081-1.095 Auszug […]