Ein Bauunternehmen forderte Sicherheit, doch der Auftraggeber konterte mit einer Bankbürgschaft – ein vermeintlich sicherer Hafen, der jedoch Misstrauen säte. War die Bürgschaft echt oder nur ein wertloses Versprechen, unterzeichnet von Unbefugten? Ein juristischer Kampf entbrannte, der die Frage aufwirft: Reicht die bloße Übergabe einer Bürgschaft, oder muss der Empfänger auch deren Echtheit blind vertrauen? Zum vorliegenden Urteil Az.: I-22 U 111/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
- Datum: 03.03.2023
- Aktenzeichen: I-22 U 111/22
- Verfahrensart: Berufung
- Rechtsbereiche: Bürgerliches Gesetzbuch (§ 650f BGB), Zivilprozessrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Beanspruchte eine Sicherheit gemäß § 650f BGB und Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Erklärte den Rechtsstreit nach Vorlage einer Vollmachtbestätigung durch die Beklagte für erledigt, da eine Bürgschaft vorgelegt wurde.
- Beklagte: Übersandte vor Zustellung der Klage eine Bürgschaft. Schloss sich der Erledigungserklärung der Klägerin nicht an.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin forderte von der Beklagten eine Sicherheit gemäß § 650f BGB und Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Die Beklagte stellte daraufhin eine Bürgschaft, deren Gültigkeit die Klägerin zunächst anzweifelte. Nach Vorlage einer Vollmachtbestätigung erklärte die Klägerin den Rechtsstreit für erledigt, was die Beklagte jedoch ablehnte.
- Kern des Rechtsstreits: Ist die Klageforderung durch die vorgelegte Bürgschaft erfüllt worden, und ist die Erledigungserklärung der Klägerin somit berechtigt?
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.
Der Fall vor Gericht
Bauhandwerkersicherheit durch Bankbürgschaft: OLG Düsseldorf stärkt Position der Auftragnehmer
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 03.03.2023 (Az.: I-22 U 111/22) eine Entscheidung zum Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit nach § 650f Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) getroffen. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob die Übergabe einer Bankbürgschaft durch den Auftraggeber den Anspruch des Auftragnehmers auf Sicherheitsleistung bereits erfüllt, auch wenn anfänglich Zweifel an der Vertretungsbefugnis der Unterzeichner der Bürgschaftsurkunde bestanden.
Der Fall vor dem Landgericht Krefeld: Klage auf Sicherheitsleistung und Rechtsanwaltskosten
Die Klägerin, ein Bauunternehmen, hatte die Beklagte, den Auftraggeber, auf Stellung einer Sicherheit in Höhe von 21.840,10 EUR gemäß § 650f BGB sowie auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.869,50 EUR verklagt. Die Beklagte hatte der Klägerin bereits vor Zustellung der Klage eine Bürgschaft ihrer Hausbank, der Sparkasse A.-Stadt, zukommen lassen.
Zweifel an der Bürgschaft: Formale Bedenken der Klägerin
Die Klägerin beanstandete die vorgelegte Bürgschaft jedoch. Sie argumentierte, dass die Bürgschaftsurkunde von zwei Mitarbeitern der Sparkasse ohne Vertretungszusatz unterzeichnet worden sei. Daher sei für sie nicht erkennbar und überprüfbar, ob diese Mitarbeiter tatsächlich zur Vertretung der Sparkasse berechtigt waren und die Bürgschaft rechtswirksam ausgestellt wurde.
Nachweis der Vertretungsbefugnis: Vorlage einer Vollmachtbestätigung
Nachdem die Beklagte eine Vollmachtbestätigung durch zwei Vorstandsmitglieder der Sparkasse A….