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Rechtsanwälte Kotz GbR

Werkvertrag – Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit

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Ein Bauunternehmen forderte Sicherheit, doch der Auftraggeber konterte mit einer Bankbürgschaft – ein vermeintlich sicherer Hafen, der jedoch Misstrauen säte. War die Bürgschaft echt oder nur ein wertloses Versprechen, unterzeichnet von Unbefugten? Ein juristischer Kampf entbrannte, der die Frage aufwirft: Reicht die bloße Übergabe einer Bürgschaft, oder muss der Empfänger auch deren Echtheit blind vertrauen? Zum vorliegenden Urteil Az.: I-22 U 111/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf Datum: 03.03.2023 Aktenzeichen: I-22 U 111/22 Verfahrensart: Berufung Rechtsbereiche: Bürgerliches Gesetzbuch (§ 650f BGB), Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Beanspruchte eine Sicherheit gemäß § 650f BGB und Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Erklärte den Rechtsstreit nach Vorlage einer Vollmachtbestätigung durch die Beklagte für erledigt, da eine Bürgschaft vorgelegt wurde. Beklagte: Übersandte vor Zustellung der Klage eine Bürgschaft. Schloss sich der Erledigungserklärung der Klägerin nicht an. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin forderte von der Beklagten eine Sicherheit gemäß § 650f BGB und Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Die Beklagte stellte daraufhin eine Bürgschaft, deren Gültigkeit die Klägerin zunächst anzweifelte. Nach Vorlage einer Vollmachtbestätigung erklärte die Klägerin den Rechtsstreit für erledigt, was die Beklagte jedoch ablehnte. Kern des Rechtsstreits: Ist die Klageforderung durch die vorgelegte Bürgschaft erfüllt worden, und ist die Erledigungserklärung der Klägerin somit berechtigt? Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.


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