Das Wichtigste in Kürze
Gericht: AG Oberndorf
Datum: 08.03.2023
Aktenzeichen: 10 C 265/22
Verfahrensart: Keine Angabe im Text
Rechtsbereiche: Keine Angabe im Text
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Fordert von den Beklagten Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls.
Beklagte: Werden als Gesamtschuldner auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin fordert Schadensersatz von den Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 17.11.2021 in Schramberg ereignet hat.
Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt weiteren Schadensersatz von den Beklagten aus dem Verkehrsunfallereignis.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.040,89 Euro nebst Zinsen sowie Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 18,56 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Folgen: Die Beklagten müssen der Klägerin 1.040,89 Euro nebst Zinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden hälftig zwischen der Klägerin und den Beklagten aufgeteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.