Ein folgenschwerer Abbiegefehler in Krefeld: Eine Zivilistin kreuzt den Weg eines Einsatzfahrzeugs. Wer trägt die Schuld an dem Crash, der nun vor Gericht hohe Wellen schlägt und tiefe Taschen erfordert? Ein Urteil, das die Frage nach Verantwortung und den Preis der Einsatzbereitschaft neu verhandelt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 O 424/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Krefeld Datum: 02.03.2023 Aktenzeichen: 3 O 424/19 Verfahrensart: Nicht angegeben Rechtsbereiche: Nicht angegeben Beteiligte Parteien: Die Klägerin, deren Rolle und Argumente nicht näher spezifiziert sind. Die Widerbeklagten zu 2) und 3), deren Rolle und Argumente nicht näher spezifiziert sind. Das beklagte Land, das widerklagend eine Zahlung geltend macht. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin und die Widerbeklagten zu 2) und 3) wurden zur Zahlung an das beklagte Land verurteilt. Das beklagte Land erhob Widerklage. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, inwieweit die Klägerin und die Widerbeklagten zu 2) und 3) zur Zahlung an das beklagte Land verpflichtet sind. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Auf die Widerklage hin wurden die Klägerin und die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner zur Zahlung von 5.910,95 EUR nebst Zinsen im Wege des Anerkenntnisurteils und weiterer 17.732,86 EUR nebst Zinsen verurteilt. Folgen: Die Klägerin und die Widerbeklagten zu 2) und 3) tragen einen Großteil der Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei für das beklagte Land hinsichtlich des anerkannten Teils keine Sicherheitsleistung erforderlich ist, im Übrigen aber schon.
Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de AG Kandel, Az.: 4 C 454/15 Urteil vom 24.06.2016 Der Klageanspruch wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Tatbestand Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger gegen die Beklagte materielle wie immaterielle Schadensersatzansprüche herrührend aus einem Verkehrsunfallereignis, welches sich am 01.04.2014 in Wörth ereignet hat, zustehen. Der Kläger war am […]