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Verkehrsunfall – Auffahren auf stehendes Fahrzeug

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Ein Moment der Unaufmerksamkeit auf dem Rennrad – und plötzlich ist alles anders. Ein folgenschwerer Zusammenstoß mit einem parkenden Auto wirft die Frage nach Schuld und Verantwortung auf, während der verletzte Radfahrer auf seinen Kosten sitzen bleibt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 23 O 67/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Stendal Datum: 08.03.2023 Aktenzeichen: 23 O 67/22 Verfahrensart: Keine Angabe im Text Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Der Kläger, ein Rennradfahrer, der Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall begehrt. Seine Argumentation ist nicht explizit dargestellt. Der Beklagte zu 1, der Fahrer des Pkw, der auf der Fahrbahn angehalten hatte, um zu telefonieren. Es wird ihm vorgeworfen, kein Warnblinklicht eingeschaltet und kein Warndreieck aufgestellt zu haben, obwohl er am Fahrbahnrand mit einer durchgezogenen Linie (Zeichen 295) stand. Die Beklagte zu 2, die Haftpflichtversicherung des Pkw des Beklagten zu 1. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger fuhr mit seinem Rennrad auf einer Landstraße und kollidierte mit dem Pkw des Beklagten zu 1, der am Fahrbahnrand angehalten hatte, um zu telefonieren. Der Kläger hatte den Pkw zwar wahrgenommen, aber angenommen, dass er fährt, und seinen Blick von der Fahrbahn abgewendet, um Geschwindigkeit aufzunehmen. Kern des Rechtsstreits: Die Frage, ob der Beklagte zu 1. für den Unfall verantwortlich ist und dem Kläger Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen muss. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Re


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