Blitz und Bußgeld in Magdeburg: Ein Autofahrer raste in eine Radarfalle und zog vor Gericht. Doch ging es wirklich um die Schuldfrage oder um die perfekte juristische Formulierung des Rasers? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 51/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt
- Datum: 08.03.2023
- Aktenzeichen: 1 ORbs 51/23
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Ordnungswidrigkeitensache
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Der Betroffene: Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg ein, mit der er die Verletzung materiellen und formellen Rechts rügte.
- Das Amtsgericht Magdeburg: Hatte den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) zu einer Geldbuße verurteilt.
- Die Generalstaatsanwaltschaft: Beantragte die Verwerfung der Rechtsbeschwerde, schlug aber eine Änderung der Urteilsformel vor, um den Schuldvorwurf zu präzisieren.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene wurde vom Amtsgericht Magdeburg wegen Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h zu einer Geldbuße von 270 € verurteilt.
- Kern des Rechtsstreits: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zielte darauf ab, das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte, das Urteil im Wesentlichen zu bestätigen, aber die Urteilsformel zu ändern.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als unbegründet verworfen. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Änderung der erstinstanzlichen Urteilsformel wurde abgelehnt.
- Folgen: Der Betroffene muss die Kosten des Rechtsmittelverfahrens tragen. Das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg bleibt bestehen.
Der Fall vor Gericht
Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt bestätigt Urteil zu Geschwindigkeitsübertretung
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt hat in einem Beschluss vom 8. März 2023 (Az.: 1 ORbs 51/23) die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Magdeburg verworfen. Im Kern ging es um die Frage, ob die Urteilsformel bei einer Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung detaillierte Angaben zur Art und Höhe der Übertretung enthalten muss. Das Gericht bestätigte das vorherige Urteil und lehnte einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Änderung der Urteilsformel ab.
Hintergrund des Falls: Geschwindigkeitsüberschreitung in Magdeburg
Der Fall drehte sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb einer Ortschaft in Magdeburg. Das Amtsgericht Magdeburg hatte den Betroffenen am 7. November 2022 wegen dieser Ordnungswidrigkeit verurteilt. Konkret wurde ihm vorgeworfen, die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h überschritten zu haben. Dafür wurde eine Geldbuße von 270 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen und der Antrag der Staatsanwaltschaft
Gegen dieses Urteil legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Er rügte dabei sowohl materielle als auch formelle Rechtsfehler. Die Generalstaatsanwaltschaft sah zwar ebenfalls keinen Grund für eine Aufhebung des Urteils, beantragte aber eine Änderung der Urteilsformel. Sie schlug vor, diese dahingehend zu ergänzen, dass der Betroffene „der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig ist“….