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Urteilsformel bei Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung – Inhalt

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Blitz und Bußgeld in Magdeburg: Ein Autofahrer raste in eine Radarfalle und zog vor Gericht. Doch ging es wirklich um die Schuldfrage oder um die perfekte juristische Formulierung des Rasers? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 51/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt Datum: 08.03.2023 Aktenzeichen: 1 ORbs 51/23 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Ordnungswidrigkeitensache Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht Beteiligte Parteien: Der Betroffene: Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg ein, mit der er die Verletzung materiellen und formellen Rechts rügte. Das Amtsgericht Magdeburg: Hatte den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung) zu einer Geldbuße verurteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft: Beantragte die Verwerfung der Rechtsbeschwerde, schlug aber eine Änderung der Urteilsformel vor, um den Schuldvorwurf zu präzisieren. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde vom Amtsgericht Magdeburg wegen Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h zu einer Geldbuße von 270 € verurteilt. Kern des Rechtsstreits: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zielte darauf ab, das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte, das Urteil im Wesentlichen zu bestätigen, aber die Urteilsformel zu ändern. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als unbegründet verworfen. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Änderung der erstinstanzlichen Urteilsformel wurde abgelehnt. Folgen: Der Betrof


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