Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Datum: 09.03.2023
Aktenzeichen: I-10 U 25/22
Verfahrensart: Berufungsverfahren (Pflichtteilsansprüche)
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Sohn des Erblassers aus erster Ehe, der Pflichtteilsansprüche geltend macht.
Beklagte: Zweite Ehefrau des Erblassers, eingesetzt als alleinige, befreite Vorerbin durch ein gemeinschaftliches Testament.
Um was ging es?
Sachverhalt: Es geht um Pflichtteilsansprüche nach dem Tod des Erblassers. Der Kläger, Sohn aus erster Ehe, fordert seinen Pflichtteil von der Beklagten, der zweiten Ehefrau und Vorerbin. Der Nachlass besteht hauptsächlich aus einem Miteigentumsanteil an einer Immobilie.
Kern des Rechtsstreits: Die Höhe des dem Kläger zustehenden Pflichtteils.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Das Teilversäumnis- und Teilschlussurteil des Oberlandesgerichts Hamm wurde mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich die Kostenentscheidung nach diesem Urteil richtet. Der Kläger trägt 20% der Kosten der ersten Instanz, die Beklagte 80%. Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten seiner Säumnis trägt der Kläger.
Folgen: Der Kläger trägt einen Teil der Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wurde nicht zugelassen, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Erbschaftsstreit um Pflichtteil: Wie Miteigentumsanteile den N[…]