Nach Jahren im Dienst und stetigem Gehaltsstreit fand sich ein Product Manager vor Gericht wieder. Was als Kündigungsschutzklage begann, endete mit einer saftigen Abfindung – aber auch mit dem Verlust des Arbeitsplatzes. War es das wert? Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 700/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 02.03.2023 Aktenzeichen: 11 Sa 700/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Beteiligte Parteien: Der Kläger: Beschäftigt als Product Manager O., stritt über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und stellte einen Weiterbeschäftigungsantrag. Die Beklagte: Ein Unternehmen der chemischen Industrie, kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers und stellte hilfsweise einen Auflösungsantrag. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger wehrte sich gegen eine Kündigung der Beklagten, die diese auf verhaltens- und personenbedingte Gründe stützte. Der Kläger forderte seine Weiterbeschäftigung, während die Beklagte hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragte. Kern des Rechtsstreits: War die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung wirksam und hatte der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung? War der hilfsweise Auflösungsantrag der Beklagten begründet? Was wurde entschieden? Entscheidung:
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de OLG Celle – Az.: 8 U 193/20 – Beschluss vom 01.02.2021 Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Dezember 2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stade ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Klage […]