Ein Bohrer, ein Nerv, eine Klage: Was geschieht, wenn ein vermeintlicher Routineeingriff im Chaos endet und dauerhafte Schmerzen hinterlässt? Ein Zahnarzt sieht sich nun mit dem Vorwurf mangelnder Aufklärung und den Folgen einer missglückten Wurzelbehandlung konfrontiert, die das Leben einer Patientin nachhaltig veränderte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 O 227/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht München II Datum: 01.03.2023 Aktenzeichen: 1 O 227/21 Hei Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Arzthaftungsrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Macht Ansprüche im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Behandlung geltend. Beklagter: Zahnarzt, in dessen Praxis die Klägerin behandelt wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin suchte den Beklagten wegen Beschwerden an Zahn 37 auf, der bereits eine Wurzelkanalfüllung hatte. Die Klägerin macht Ansprüche im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Behandlung geltend. Kern des Rechtsstreits: Es geht um Ansprüche der Klägerin im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Behandlung durch den Beklagten, insbesondere um die Frage, ob der Beklagte für Schäden aus einer Wurzelspitzenresektion haftet. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.000,00 € nebst Zinsen zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jedweden weiteren materiellen und nicht voraussehbaren immateriellen Schaden zu ersetzen, der dieser aus dem Versuch einer Wurzelspitzenresektion entstanden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Folgen: Der Beklagte muss Schadenersatz leisten. Die
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Braunschweig Az.: 1 U 42/03 Urteil vom 26.2.2004 Vorinstanz: LG Göttingen – Az.: 2 O 626/02 Leitsatz: Wird eine Berufung mittels Computerfax begründet, ist die Begründung ohne eine eingescannte Unterschrift des Rechtsanwalts oder zumindest einen Vermerk, dass eine Unterzeichnung wegen der gewählten Übertragungsform nicht erfolgen könne, unwirksam. Das OLG […]