Ein Leiharbeiter kämpft für gleichen Lohn und kündigt – ein riskantes Spiel, wie sich nun zeigt. Obwohl ihm Lohndifferenzen zustanden, bleibt er auf seinem Schaden sitzen, denn wer klagt, scheint nicht wirklich gehen zu wollen. Ein Urteil, das Arbeitnehmer in Gehaltsstreitigkeiten aufhorchen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 Sa 677/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 08.03.2023 Aktenzeichen: 11 Sa 677/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: War seit 2009 als Leiharbeitnehmer bei der Beklagten tätig und forderte Entschädigung eines Auflösungsschadens. Er forderte Equal Pay und Beschäftigung bei seinem vorherigen Einsatzort. Beklagte: Entsandte den Kläger zu einem neuen Einsatzort und wies die Forderungen des Klägers zurück. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war als Leiharbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt und wurde zu einem neuen Einsatzort versetzt. Er forderte daraufhin gleiches Entgelt wie Stammarbeitnehmer und die Weiterbeschäftigung an seinem vorherigen Einsatzort. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob dem Kläger aufgrund der Versetzung und der aus seiner Sicht nicht erfüllten Ansprüche auf equal pay ein Anspruch auf Entschädigung wegen eines Auflösungsschadens zusteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen. Folgen: Der Kläger trägt die Ko
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de Ein Arbeitnehmer ist auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dazu verpflichtet, seinem Arbeitgeber weitere ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Legt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, so kann dieser das bestehende Arbeitsverhältnis unter Umständen fristlos kündigen (LAG Sachsen-Anhalt, urteil vom 24.04.1996, Az.: 3 Sa 449/95). Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt […]