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Vollkaskoversicherung E-Auto – Mitversicherung Fahrzeugbatterie

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Ein Unfall, ein Totalschaden – und plötzlich steht die Frage im Raum: Was ist mit der teuren Batterie meines Elektroautos? Ein Gerichtsurteil gibt nun Antwort und sorgt für Klarheit, wer im Ernstfall die Kosten für den Akku trägt. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-20 U 99/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Hamm Datum: 10.04.2024 Aktenzeichen: I-20 U 99/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Kaskoversicherung Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer eines Elektroautos, der Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung geltend macht. Beklagte: Die Versicherung, bei der das Fahrzeug des Klägers kaskoversichert war. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war Eigentümer eines Elektroautos, dessen Batterie geleast war. Das Fahrzeug war bei der Beklagten kaskoversichert. Es entstand ein Schaden, und der Kläger macht Ansprüche aus der Vollkaskoversicherung geltend. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Höhe der Leistungen, die der Kläger von der Vollkaskoversicherung nach einem Schadenfall an seinem Elektroauto beanspruchen kann. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Hagen wurde abgeändert. Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 5.337,99 EUR nebst Zinsen sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 337,07 EUR zu zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Folgen: Der Kläger erhält einen Teil seiner geforderten Summe, während die Beklagte zur Zahlung dieser Summe verpflichtet ist. Der Fall vor Gericht Urteil des OLG Hamm: Vollkas


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