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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verzugslohnanspruch – zumutbarer Zwischenverdienst

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Ein Bremer Gericht fackelte nicht lange: Wer säumige Löhne zahlt, muss tief in die Tasche greifen – und zwar Monat für Monat. Ein Ex-Angestellter klagte sich durch einen 15-monatigen Gehaltsausfall, bei dem jeder einzelne Monat nun einzeln auf der Abrechnung des ehemaligen Arbeitgebers landet. Obendrein gibt es Zinsen, die den Schmerz des langen Wartens lindern sollen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 2/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Bremen Datum: 23.03.2023 Aktenzeichen: 2 Sa 2/22 Verfahrensart: Berufung Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Der Kläger, begehrte ausstehendes Gehalt. Die Beklagte, wurde zur Zahlung des ausstehenden Gehalts verurteilt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger forderte von der Beklagten ausstehendes Gehalt für die Monate April bis Juli 2020. Kern des Rechtsstreits: Die Kernfrage war, ob der Kläger Anspruch auf die geforderten Gehaltszahlungen für die genannten Monate hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde teilweise stattgegeben. Die Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger für die Monate April bis Juli 2020 Gehalt zu zahlen, jeweils abzüglich der auf die Agentur für Arbeit übergegangenen Ansprüche, zuzüglich Zinsen. Der Fall vor Gericht Landesarbeitsgericht Bremen stärkt Rechte von Arbeitnehmern bei Verzugslohnansprüchen


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