In einer Tankstelle in Südthüringen entbrannte ein erbitterter Streit zwischen einem Hausmeister und seinen neuen Chefs. Nach dem Tod des alten Patrons flogen plötzlich Diebstahlvorwürfe durch den Raum, gefolgt von einer Kündigungswelle. Doch wer hat hier wirklich Recht, und was steckt hinter den Anschuldigungen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Ca 352/18 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Arbeitsgericht Suhl Datum: 22.03.2023 Aktenzeichen: 6 Ca 352/18 Verfahrensart: Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein als Hausmeister beschäftigter Mann, geboren am 03.08.1965, der seit Oktober 2009 in der Tankstelle „T“ in SN angestellt war. Er argumentiert, dass die gegen ihn ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind und fordert ausstehenden Lohn und Lohnfortzahlung. Beklagte: Die Witwe des ursprünglichen Tankstellenbetreibers DHF, die nunmehr das Unternehmen führt. Sie argumentiert, dass die Kündigungen wirksam sind. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war als Hausmeister in einer Tankstelle angestellt. Die Beklagte, die Witwe des ursprünglichen Betreibers, kündigte das Arbeitsverhältnis. Der Kläger hält die Kündigungen für unwirksam und fordert ausstehenden Lohn. Kern des Rechtsstreits: Die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die von der Beklagten gegenüber dem Kläger ausgesprochen wurden, sowie die Forderung des Klägers nach ausstehendem Lohn und Lohnfortzahlung. Was wurde entschieden? Entscheidung: Es wurde festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BUNDESGERICHTSHOF Az.: XI ZB 10/02 Beschluss vom 18.02.2003 In der Kostensache hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 18. Februar 2003 beschlossen: Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. April 2002 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt 434,45 […]