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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unwirksamkeit mehrerer Arbeitnehmerkündigungen

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

In einer Tankstelle in Südthüringen entbrannte ein erbitterter Streit zwischen einem Hausmeister und seinen neuen Chefs. Nach dem Tod des alten Patrons flogen plötzlich Diebstahlvorwürfe durch den Raum, gefolgt von einer Kündigungswelle. Doch wer hat hier wirklich Recht, und was steckt hinter den Anschuldigungen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Ca 352/18 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Arbeitsgericht Suhl
  • Datum: 22.03.2023
  • Aktenzeichen: 6 Ca 352/18
  • Verfahrensart: Kündigungsschutzklage und Zahlungsklage
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Ein als Hausmeister beschäftigter Mann, geboren am 03.08.1965, der seit Oktober 2009 in der Tankstelle „T“ in SN angestellt war. Er argumentiert, dass die gegen ihn ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind und fordert ausstehenden Lohn und Lohnfortzahlung.
    • Beklagte: Die Witwe des ursprünglichen Tankstellenbetreibers DHF, die nunmehr das Unternehmen führt. Sie argumentiert, dass die Kündigungen wirksam sind.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Kläger war als Hausmeister in einer Tankstelle angestellt. Die Beklagte, die Witwe des ursprünglichen Betreibers, kündigte das Arbeitsverhältnis. Der Kläger hält die Kündigungen für unwirksam und fordert ausstehenden Lohn.
    • Kern des Rechtsstreits: Die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen, die von der Beklagten gegenüber dem Kläger ausgesprochen wurden, sowie die Forderung des Klägers nach ausstehendem Lohn und Lohnfortzahlung.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung:
      • Es wurde festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 05.03.2018 nicht aufgelöst worden ist.
      • Es wurde festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentlichen Kündigungen noch durch die hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigungen vom 26.03.2018 und 04.04.2018 aufgelöst worden ist.
      • Die Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 3.750,00 € brutto nebst Zinsen zu zahlen.
    • Folgen: Die Beklagte muss dem Kläger den ausstehenden Lohn zahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Arbeitsverhältnis besteht fort.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsgericht Suhl erklärt Kündigungen eines Tankstellen-Hausmeisters für unwirksam

Das Arbeitsgericht Suhl hat in einem Urteil (Az.: 6 Ca 352/18) vom 22. März 2023 entschieden, dass die Kündigungen eines Hausmeisters einer Tankstelle unrechtmäßig waren. Geklagt hatte der Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber, die Erbengemeinschaft einer Tankstelle, vertreten durch die Beklagte. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob mehrere ausgesprochene Kündigungen des Arbeitsverhältnisses wirksam waren und ob der Kläger Anspruch auf ausstehenden Lohn hat.

Die Vorgeschichte: Hausmeister seit 2009 in Tankstelle beschäftigt

Der Kläger, ein 1965 geborener Mann, war seit Oktober 2009 als Hausmeister in einer Tankstelle in Südthüringen angestellt. Sein ursprünglicher Arbeitgeber war der Ehemann der Beklagten, der die Tankstelle betrieb. Nach dessen Tod im Januar 2018 führte die Erbengemeinschaft, vertreten durch die Beklagte, den Betrieb fort. Der Kläger war in zwei Tankstellen des Unternehmens tätig und verdiente monatlich 1.500 Euro brutto bei einer 37-Stunden-Woche.

Vorwurf des Diebstahls und fristlose Kündigung

Nach dem Tod des ursprünglichen Arbeitgebers übernahm die Beklagte die Betriebsführung und beschuldigte den Kläger des Diebstahls….


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