Ein Handgriff zum Handy, ein Angebot an die Polizei – und plötzlich steht ein Autofahrer vor dem Richter. Was als banale Verkehrskontrolle begann, entfaltet sich zu einem juristischen Kräftemessen um Bestechung und die Frage, wie weit der Arm des Gesetzes reichen darf. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORs 28 Ss 120/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Stuttgart
- Datum: 15.03.2023
- Aktenzeichen: 1 ORs 28 Ss 120/23
- Verfahrensart: Revisionsverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Strafprozessrecht
- Beteiligte Parteien:
- Der Angeklagte: Ihm wurde vorgeworfen, sich der Bestechung schuldig gemacht zu haben. Er legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts ein.
- Die Staatsanwaltschaft: Sie hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 29. Juni 2021 während der Fahrt in Stuttgart-Feuerbach ein Mobiltelefon benutzt zu haben und daraufhin den ihn kontrollierenden Polizeibeamten ein Bestechungsgeld angeboten zu haben. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt verurteilte ihn daraufhin wegen Bestechung zu einer Geldstrafe.
- Kern des Rechtsstreits: Die Rechtmäßigkeit des Urteils des Landgerichts Stuttgart, welches die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts verwarf.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Urteil des Landgerichts Stuttgart wurde aufgehoben und das Verfahren eingestellt.
- Folgen: Die Kosten des Verfahrens, einschließlich des Revisionsverfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen, fallen der Staatskasse zur Last.
Der Fall vor Gericht
Verfahrenshindernis stoppt Bestechungsverfahren: Autofahrer entgeht Strafverfolgung nach Ordnungswidrigkeitsurteil
Das Landgericht Stuttgart hat in einem Beschluss vom 15. März 2023 (Az.: 1 ORs 28 Ss 120/23) ein Strafverfahren wegen Bestechung gegen einen Autofahrer eingestellt. Dieser war zuvor bereits wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit rechtskräftig verurteilt worden. Das Gericht argumentierte, dass die bereits erfolgte Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ein sogenanntes Verfahrenshindernis darstellt und somit eine erneute Strafverfolgung für die Bestechungshandlung ausschließt.
Handyverstoß und Bestechungsversuch im Fokus der Ermittlungen
Dem Fall zugrunde liegt eine Verkehrskontrolle in Stuttgart-Feuerbach im Juni 2021. Polizeibeamte beobachteten den Angeklagten, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzte. Nach kurzer Verfolgung in einem Tunnel stoppten die Beamten den Autofahrer und konfrontierten ihn mit dem Vorwurf des Handyverstoßes. Im Zuge der Anzeigenaufnahme soll der Angeklagte den Polizisten angeboten haben, ihnen als Kfz-Sachverständiger bei Bedarf an ihren privaten Fahrzeugen zu helfen. Im Gegenzug bat er darum, anstelle des punktbewehrten Handyverstoßes lediglich einen Gurtverstoß zu protokollieren, der keine Punkte in Flensburg zur Folge gehabt hätte.
Vorherige Verurteilung wegen Ordnungswidrigkeit als Grundlage für Verfahrenseinstellung
Noch bevor das Verfahren wegen Bestechung vor Gericht kam, wurde der Autofahrer bereits für den ursprünglichen Handyverstoß zur Rechenschaft gezogen. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte ihn am 21. Februar 2022 wegen des Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO zu einer Geldbuße von 120 Euro. Dieses Urteil wurde am 1. März 2022 rechtskräftig….