Ein teurer Lackschaden und der Verdacht auf Versicherungsbetrug: Ein Audi-Fahrer steht vor dem Nichts, nachdem das Gericht Zweifel an einem simplen Vandalismusschaden hegt. War es wirklich Fremdeinwirkung oder steckt mehr hinter dem glänzenden Blech und den tiefen Kratzern? Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 64/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Celle Datum: 08.08.2024 Aktenzeichen: 11 U 64/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Zivilrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Nimmt die Beklagte auf Leistungen aus einer Versicherung in Anspruch. Beklagte: Wird vom Kläger auf Leistungen aus einer Versicherung in Anspruch genommen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover eingelegt. Kern des Rechtsstreits: Die Entscheidung des Gerichts hängt davon ab, ob das Landgericht die Beweislast richtig verteilt hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Begründung: Das Landgericht ist von einer unzutreffenden Verteilung der Beweislast ausgegangen, weshalb der Senat den Sachverhalt weiter aufklären musste, um eine Entscheidungsreife herzustellen. Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Fall vor Gericht OLG Celle Urteil: Versicherungsleistung abgelehnt – Vorsätzliche Lackbeschädigung am PKW?
Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de Amtsgericht Köln Az.: 127 C 474/13 Urteil vom 30.04.2014 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Entscheidungsgründe Die Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass zwischen den Parteien ein UMTS-Vertrag zustande gekommen ist, nach dem der Beklagte […]