Ein tragischer Unfall riss eine Familie auseinander, doch der Kampf um Gerechtigkeit für alle Hinterbliebenen begann erst danach. Als die Versicherung sich weigerte, für den Verlust des Stiefvaters zu zahlen, offenbarte sich die wahre Bedeutung von Familie jenseits blutsverwandtschaftlicher Bande vor Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 O 269/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Itzehoe Datum: 17.03.2023 Aktenzeichen: 7 O 269/22 Verfahrensart: Nicht genannt Rechtsbereiche: Haftpflichtrecht, Verkehrsrecht, Schadenersatzrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Klägerin begehrt Hinterbliebenengeld aufgrund eines Verkehrsunfalls, bei dem ihre leibliche Mutter und ihr Stiefvater ums Leben gekommen sind. Beklagter: Der Beklagte ist die des Unfallverursachers und wird auf Zahlung von Hinterbliebenengeld und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Anspruch genommen. Um was ging es? Sachverhalt: Die leibliche Mutter und der Stiefvater der Klägerin sind bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen, der von einem Dritten verursacht wurde. Die Klägerin macht gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ansprüche auf Hinterbliebenengeld geltend. Kern des Rechtsstreits: Besteht ein Anspruch der Klägerin auf Hinterbliebenengeld gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers aufgrund des tödlichen Verkehrsunfalls, bei dem ihre Mutter und ihr Stiefvater ums Leben kamen, und in welcher Höhe? Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.020,00 € nebst Zinsen sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Verwaltungsgericht Koblenz Az.: 2 K 1506/06.KO Urteil vom 04.04.2007 In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Umsetzung hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 4. April 2007 für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen […]