Darf ein Pflegeheim die Preise einfach erhöhen, wenn sich der Pflegegrad ändert? Ein Bewohner wehrte sich gegen die gestiegenen Kosten – und bekam vor Gericht überraschend Rückendeckung. Nun stellt sich die Frage: Was bedeutet das Urteil für tausende andere Pflegebedürftige? Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 149/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt Datum: 13.03.2023 Aktenzeichen: 12 U 149/22 Verfahrensart: Berufung Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Heimvertrag Beteiligte Parteien: Klägerin: Forderte weitere Zahlungen aus einem Heimvertrag. Beklagte: Legte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein. Beklagter zu 2): War säumig. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin forderte weitere Zahlungen aus einem Heimvertrag. Das Landgericht Halle hatte der Klage stattgegeben, woraufhin die Beklagte Berufung einlegte. Kern des Rechtsstreits: Besteht ein Anspruch der Klägerin auf weitere Zahlungen aus dem Heimvertrag? Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Oberlandesgericht änderte das Urteil des Landgerichts ab und wies die Klage insgesamt ab, auch gegen die Beklagte. Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Säumnis des Beklagten entstanden sind; diese trägt der säumige Beklagte. Der Fall vor Gericht Heimvertrag und Pflegegrad: Gericht kippt einseitige Preiserhöhung im Pflegeheim
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Az.: 10 B 10734/06.OVG Beschluss vom 11.09.2006 In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Entziehung der Fahrerlaubnis hier: aufschiebende Wirkung hat der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der Beratung vom 11. September 2006 beschlossen: Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. vom 9. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt […]