Als „Bastard“ beschimpft und Vibratoren an den Betriebsrat verschenkt: Ein Müllwerker sorgte für Aufruhr. Doch rechtfertigt ein Parkplatzstreit und ein ungewöhnliches Präsent eine fristlose Entlassung? Ein Gerichtsurteil enthüllt nun überraschende Details eines kuriosen Falls am Arbeitsplatz. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 210/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
- Datum: 19.12.2023
- Aktenzeichen: 3 Sa 210/23
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein als Müllabfuhr-Springer beschäftigter Arbeitnehmer, der gegen die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung vorgeht und seinen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend macht.
- Beklagte: Ein kommunales Entsorgungsunternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern, das die fristlose, hilfsweise Ordentliche Kündigung gegenüber dem Kläger ausgesprochen hat.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger, seit 2016 bei der Beklagten beschäftigt, parkte am 20.12.2022 sein Auto auf einem Betriebsparkplatz, der einem Kollegen zugewiesen war. Es kam am Folgetag zu einem Streitgespräch zwischen dem Kläger und dem Kollegen. Daraufhin kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich.
- Kern des Rechtsstreits: Ist die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam und hat der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung?
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Berufung der gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen wird zurückgewiesen. Die trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Fall vor Gericht
Fristlose Kündigung nach „Bastard“-Beleidigung und Vibrator-Geschenk unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 Sa 210/23) die Fristlose Kündigung eines Müllwerkers für unwirksam erklärt. Der Mitarbeiter hatte einen Kollegen als „Bastard“ bezeichnet und Betriebsratsmitgliedern Vibratoren geschenkt. Das Gericht wies die Berufung des kommunalen Entsorgungsunternehmens gegen ein vorheriges Urteil ab und bestätigte damit, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, wann verbale Entgleisungen und unkonventionelle Aktionen am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen können.
Der Fall: Parkplatzstreit und „Geschenke“ an den Betriebsrat
Im Zentrum des Falls steht ein Mitarbeiter eines großen kommunalen Entsorgungsunternehmens, der seit 2016 als Müllwerker beschäftigt war. Seine Arbeitsleistung war bisher beanstandungsfrei, und es gab keine vorherigen Abmahnungen. Auslöser der Kündigung war ein Vorfall im Dezember 2022. Der Mitarbeiter parkte sein Auto auf einem Parkplatz, der einem Kollegen dauerhaft zugewiesen war. Es kam zu einem Streit zwischen den Kollegen, in dessen Verlauf der Mitarbeiter den Kollegen als „Bastard“ bezeichnet haben soll.
Vorwurf der Beleidigung und das angebliche „Bastard“-Wort
Der Kollege beschwerte sich daraufhin, und es fand ein Personalgespräch statt. Der Mitarbeiter bestritt die Beleidigung. Kurz darauf überreichte der Mitarbeiter drei kleine, verpackte Päckchen an Mitglieder des Betriebsrats mit der Bemerkung, es handele sich um ein „Geschenk“. In diesen Päckchen befanden sich Vibratoren, die der Mitarbeiter und seine Kollegen zuvor bei der Müllabfuhr gefunden hatten….