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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung wegen Bezeichnung eines Arbeitskollegen als Bastard

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Als „Bastard“ beschimpft und Vibratoren an den Betriebsrat verschenkt: Ein Müllwerker sorgte für Aufruhr. Doch rechtfertigt ein Parkplatzstreit und ein ungewöhnliches Präsent eine fristlose Entlassung? Ein Gerichtsurteil enthüllt nun überraschende Details eines kuriosen Falls am Arbeitsplatz. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 Sa 210/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf Datum: 19.12.2023 Aktenzeichen: 3 Sa 210/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein als Müllabfuhr-Springer beschäftigter Arbeitnehmer, der gegen die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung vorgeht und seinen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend macht. Beklagte: Ein kommunales Entsorgungsunternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern, das die fristlose, hilfsweise Ordentliche Kündigung gegenüber dem Kläger ausgesprochen hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger, seit 2016 bei der Beklagten beschäftigt, parkte am 20.12.2022 sein Auto auf einem Betriebsparkplatz, der einem Kollegen zugewiesen war. Es kam am Folgetag zu einem Streitgespräch zwischen dem Kläger und dem Kollegen. Daraufhin kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich. Kern des Rechtsstreits: Ist die von der Beklagten ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam und hat der Kläger einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung? Was wurde entschieden? Entsc


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