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Fristlose Kündigung – Verstoß gegen Alkohol- und Rauchverbot

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Weihnachtsfeier-Exzess mit Folgen: Ein Gebietsmanager sieht sich nach einer feuchtfröhlichen Nacht im Betrieb plötzlich vor dem Aus. Doch das Arbeitsgericht Wuppertal stellt sich schützend vor den Mann, der über die Stränge schlug. War der Schluck zu viel wirklich ein Kündigungsgrund? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 180/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Arbeitsgericht Wuppertal Datum: 24.03.2023 Aktenzeichen: 1 Ca 180/23 Verfahrensart: Kündigungsschutzklage und Antrag auf Zwischenzeugnis Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein 32-jähriger, verheirateter Gebietsmanager in NRW, der seit dem 01.06.2021 bei der Beklagten beschäftigt ist. Er wendet sich gegen eine außerordentliche und hilfsweise Ordentliche Kündigung und fordert ein Zwischenzeugnis sowie Weiterbeschäftigung. Beklagte: Das Unternehmen, das den Kläger als Gebietsmanager beschäftigt hat und ihm außerordentlich sowie hilfsweise ordentlich gekündigt hat. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger war als Gebietsmanager bei der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich und hilfsweise ordentlich. Der Kläger wehrt sich gegen beide Kündigungen und verlangt die Erteilung eines Zwischenzeugnisses sowie Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Konditionen. Kern des Rechtsstreits: Ist die außerordentliche bzw. die hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam? Hat der Kläger Anspruch auf ein Zwischenzeugnis und We


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