Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

D&O-Versicherung – Insolvenzausschluss

Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de

Insolvenz einer Wohnungsbaugenossenschaft, Schadensersatzforderungen gegen Aufsichtsräte – und plötzlich stellt sich die Frage: Zahlt die Versicherung? Ein Kölner Gericht hat nun entschieden, dass D&O-Versicherungen nicht jede Deckung im Insolvenzfall verweigern dürfen, selbst wenn ein Ausschluss vereinbart wurde. Doch wann genau greift der Schutz wirklich? Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 O 586/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Köln Datum: 22.03.2023 Aktenzeichen: 20 O 586/21 Verfahrensart: Zivilverfahren Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der U. Wohnungsbaugenossenschaft eG (im Amt von Dezember 2012 bis August 2018). Sie begehrt die Feststellung, dass ihr aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen zusteht, die gegen sie als ehemaliges Aufsichtsratsmitglied erhoben werden. Beklagte: Führender Versicherer in einem Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgemeinschaft E.. Die Beklagte soll Versicherungsschutz gewähren. U. Wohnungsbaugenossenschaft eG: (vertreten durch ihren Insolvenzverwalter) Sie macht vor dem Landgericht Stuttgart Schadensersatzansprüche gegen die Klägerin geltend. Versicherungsnehmerin der Versicherung ist die U. Wohnungsbaugenossenschaft eG. Um was ging es? Sachverhalt: Die U. Wohnungsbaugenossenschaft eG hat ein Darlehen an eine U. AG gewährt, was zur Insolvenz der Genossenschaft geführt haben soll. Die Klägerin war zum Zeitpunkt der Darlehensvergabe Aufsichtsratsmitglied der Genossenschaft. Die Genossenschaft macht nun Schadensersatzansprüche gegen die


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv