Ein riskantes Wendemanöver in Hamburg endete mit Blechschaden und einer komplizierten Frage der Schuld. Wer trägt die Hauptverantwortung, wenn Rückwärtsfahren und Wenden gleichzeitig zum Crash führen? Das Gericht musste entscheiden, wer „sehenden Auges“ in die Gefahr fuhr und wie die Schadenlast verteilt wird. Zum vorliegenden Urteil Az.: 323 S 22/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hamburg Datum: 19.12.2024 Aktenzeichen: 323 S 22/23 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Bürgerliches Recht Beteiligte Parteien: Klägerin: Fordert Schadensersatz von der Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalls. Beklagte: Wird von der Klägerin auf Schadensersatz verklagt und legte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts ein. Um was ging es? Sachverhalt: Es geht um einen Verkehrsunfall vom 08.10.2022, bei dem die Klägerin Schäden erlitten hat und Schadensersatz von der Beklagten fordert. Kern des Rechtsstreits: Die Höhe des Schadensersatzanspruchs der Klägerin gegen die Beklagte ist strittig. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf wurde teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 311,17 € nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Begründung: Die Beklagte haftet für die entstandenen Schäden der Klägerin in Höhe einer Quote von 70%. Folgen: Die Klägerin erhält einen Teil des geforderten Schadensersatzes. Die Kosten des Rechtsstreits werden zwischen Klägerin (84%) und Beklagter (16%) aufgeteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, und die Revision wurde nicht zugelassen.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Saarbrücken – Az.: 13 S 34/230 – Urteil vom 03.07.2020 1. Auf die Berufung und Anschlussberufung wird das Urteil des Amtsgerichts St. Wendel vom 14.02.2020 – 2 C 51/16 (68) in Schlussurteil abgeändert und die Beklagten werden unter Klageabweisung im Übrigen als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 562,44 […]