Das Wichtigste in Kürze
Gericht: AG Remscheid
Datum: 06.01.2025
Aktenzeichen: 27 C 48/24
Verfahrensart: Urteil
Beteiligte Parteien:
Klägerin: Fordert Schadenersatz aus abgetretenem Recht der Geschädigten (Zedentin) nach einem Verkehrsunfall. Sie macht einen Anspruch auf Zahlung von 106,00 EUR geltend.
Beklagte: Werden als Gesamtschuldner zur Zahlung des Schadenersatzes verurteilt. Ihre grundsätzliche Haftung für die Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall ist unstreitig.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Klägerin fordert Schadenersatz aus abgetretenem Recht der Geschädigten (Zedentin) nach einem Verkehrsunfall. Es geht um die Erstattung des Restbetrages der Verbringungskosten im Zusammenhang mit der Reparatur des beschädigten Fahrzeuges.
Kern des Rechtsstreits: Die Erforderlichkeit der Verbringungskosten und der Umfang des daraus resultierenden Schadenersatzanspruchs.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 106,00 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Begründung: Die Klägerin hat aus abgetretenem Recht einen Anspruch auf Zahlung von 106,00 EUR als Schadenersatz nach Verkehrsunfall gemäß §§ 7 Abs. 1 StVG, 115 VVG, 398 BGB. Der Schadenersatzanspruch ist gerichtet auf die Erstattung […]