Ein Mann wollte unter allen Umständen verhindern, dass seine Ex-Partnerin ihm das Haus streitig macht – nun steht er vor den Trümmern seiner Pläne. Was als Schutz vor dem Zugewinnausgleich gedacht war, entpuppt sich nun als unüberwindbare Hürde. Ein riskantes Spiel mit Immobilieneigentum, das vor Gericht ein unerwartetes Ende findet. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 O 323/19 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Lübeck Datum: 07.02.2025 Aktenzeichen: 10 O 323/19 Verfahrensart: Zivilprozess Beteiligte Parteien: Kläger: Ein 56-jähriger Groß- und Einzelhandelskaufmann, der eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Er argumentierte, dass er und die Beklagte beabsichtigten, gemeinsam ein Grundstück zu erwerben, wobei er einen Teil des Kaufpreises aufbrachte und das Grundstück vor dem Zugriff seiner Ehefrau im Zugewinnausgleich schützen wollte. Beklagte: Eine 46-jährige Frau mit Ausbildung in der Immobilienwirtschaft. Sie erwarb das Grundstück zu alleinigem Eigentum. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger und die Beklagte führten eine nichteheliche Beziehung und planten den gemeinsamen Erwerb eines Grundstücks. Der Kläger brachte einen Teil des Kaufpreises auf, wollte aber das Grundstück vor Ansprüchen seiner Ehefrau schützen. Die Beklagte erwarb das Grundstück jedoch zu alleinigem Eigentum. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob dem Kläger Ansprüche aus der damaligen Vereinbarung betreffend des Grundstückserwerbs zustehen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Osnabrück, Az.: 4 S 420/17, Urteil vom 05.07.2018 Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 12.10.2017 – 4 C 627/16 – einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Amtsgericht […]