Ein alltäglicher Garagenhof wird zum Schauplatz eines erbitterten Nachbarschaftsstreits, als ein übergroßer Transporter den Zugang zu einer Garage blockiert. Was zunächst wie eine Bagatelle erscheint, entfacht einen juristischen Kampf um Eigentumsrechte und die freie Nutzung des eigenen Stellplatzes. Plötzlich steht die Frage im Raum: Wie viel ist die ungestörte Zufahrt zur eigenen Garage wirklich wert? Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 T 6/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Hagen Datum: 04.02.2025 Aktenzeichen: 1 T 6/25 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren bezüglich der Streitwertfestsetzung Rechtsbereiche: Zivilrecht, Nachbarrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Nutzerin einer Garage, die sich durch das Parkverhalten des Beklagten beeinträchtigt sieht. Sie argumentiert, dass das Fahrzeug des Beklagten zu groß ist und das Ein- und Ausfahren aus ihrer Garage behindert. Beklagter: Nutzer eines Stellplatzes gegenüber der Garage der Klägerin. Er parkt dort regelmäßig ein größeres Fahrzeug, was laut Klägerin zu Problemen führt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin ist Nutzerin einer Garage auf einem Garagenhof. Der Beklagte parkt gegenüber ihrer Garage regelmäßig einen Iveco Daily, der ihrer Ansicht nach zu groß ist und das Ein- und Ausfahren in ihre Garage behindert. Die Klägerin klagte auf Unterlassung. Kern des Rechtsstreits: Die Höhe des Streitwerts für den Unterlassungsanspruch. Das Amtsgericht setzte den Streitwert zunächst vorläufig auf 5.000,00 Euro fest, reduzierte ihn im Urteil jedoch auf 180,00 Euro. Die Klägerin legte Beschwerde gegen diese Festsetzung ein. Was wurde entschieden?
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de LG Leipzig, Az.: 8 O 2697/12, Urteil vom 03.07.2013 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Beschluss: Der Streitwert wird auf bis zu 185.000,00 EUR festgesetzt. Tatbestand […]