Bei der Deutschen Bahn entbrannte ein Streit um wertvolle Urlaubstage: Eine Mitarbeiterin pochte auf die Einzahlung ihres zusätzlichen Urlaubs in ein Langzeitkonto, um sich später eine Auszeit zu gönnen. Doch das Gericht machte einen Strich durch die Rechnung und bremste damit Hoffnungen auf mehr Flexibilität bei der Lebensarbeitszeitgestaltung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 Sa 133/22 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
- Datum: 28.03.2023
- Aktenzeichen: 2 Sa 133/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine als Fahrdienstleiterin beschäftigte Arbeitnehmerin, geboren im Juni 1965, die seit 1982 bei der Beklagten beschäftigt ist. Sie begehrt die Übertragung von tariflichen Mehrurlaubstagen in ihr Langzeitkonto.
- Beklagte: Das Unternehmen, bei dem die Klägerin beschäftigt ist. Sie wendet sich gegen die Übertragung von tariflichen Mehrurlaubstagen in das Langzeitkonto der Klägerin.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin, eine Fahrdienstleiterin, forderte die Übertragung von tariflichen Mehrurlaubstagen in ihr Langzeitkonto. Das Arbeitsgericht Stralsund gab den Klagen statt. Die Beklagte legte Berufung ein. Die Verfahren 2 Sa 133/22 und 2 Sa 134/22 wurden zur gemeinsamen Verhandlung verbunden.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage ist, ob die Klägerin Anspruch auf die Übertragung tariflicher Mehrurlaubstage in ihr Langzeitkonto hat.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern änderte die Urteile des Arbeitsgerichts Stralsund ab und wies die Klagen ab.
- Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wurde zugelassen.
Der Fall vor Gericht
Gerichtsurteil zur Urlaubsübertragung: LAG Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über Mehrurlaubstage in Langzeitkonten
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Urteil vom 28. März 2023 (Az.: 2 Sa 133/22) über die Übertragung von tariflichen Mehrurlaubstagen in ein Langzeitkonto entschieden. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, ob eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn (DB) Anspruch auf die Gutschrift von zusätzlichen Urlaubstagen in ihrem Langzeitkonto hat, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen.
Kern des Urteils: Abweisung der Klage zur Übertragung von Mehrurlaubstagen
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern wies die Klage der Mitarbeiterin ab und änderte damit die vorherigen Urteile des Arbeitsgerichts Stralsund ab. Die Richter entschieden, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Übertragung der tariflichen Mehrurlaubstage in ihr Langzeitkonto hat. Damit bestätigte das Gericht die Rechtsauffassung der beklagten Deutschen Bahn.
Der Fall vor Gericht: Streit um tariflichen Mehrurlaub und Langzeitkonten
Die Klägerin, eine seit 1982 bei der Deutschen Bahn beschäftigte Fahrdienstleiterin, forderte die Übertragung von Mehrurlaubstagen in ihr Langzeitkonto. Ihr Arbeitsverhältnis unterliegt verschiedenen Tarifverträgen, darunter der Funktionsgruppenspezifische Tarifvertrag (FGr 3-TV) und der Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten (Lzk-TV). Diese Tarifverträge regeln unter anderem den Urlaubsanspruch und die Möglichkeit, Arbeitsentgelt oder eben auch Urlaubsansprüche in ein Langzeitkonto einzubringen….