Ein alkoholkranker Familienvater, mehrfach vorbestraft, hinterlässt eine Schneise der Verwüstung: Erst kracht es, dann flieht er – ohne Führerschein, aber mit einem Berg Schulden und einem wachsenden Problem. Kann ein Geständnis und Therapie ihn vor dem endgültigen Absturz bewahren? Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Ds – 302 Js 151/23 – 56/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Kleve Datum: 05.04.2023 Aktenzeichen: 12 Ds – 302 Js 151/23 – 56/23 Verfahrensart: Strafverfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Angeklagter: Person, die ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Neben den Tatumständen wurden seine persönlichen Lebensumstände – Alter, geschiedener Familienstand, Unterhaltszahlungen für seine Kinder, begrenzte finanzielle Mittel sowie seine medizinische Behandlung als Alkoholiker – im Verfahren berücksichtigt. Er trägt zudem die Kosten des Verfahrens. Um was ging es? Sachverhalt: Der Angeklagte fuhr ohne Fahrerlaubnis und verließ nach einem Unfallort unerlaubt die Unfallstelle. Der Fall wurde unter Einbeziehung eines bereits verhängten Strafbefehls beurteilt. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Bewertung der kombinierten Tatbestände (Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) sowie um die Frage, inwieweit die damit verbundenen straf- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen – insbesondere das Fahrerlaubnisverbot für 15 Monate – gerechtfertigt sind. Was wurde entschieden? Entscheidun
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de OLG Celle Az: 5 U 171/10 Urteil vom 03.02.2011 In dem Rechtsstreit hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 12. Januar 2011 für Recht erkannt: Auf die Berufung des Beklagten zu 2) und Widerklägers wird das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 28. September 2010, Az. […]