Ein alkoholkranker Familienvater, mehrfach vorbestraft, hinterlässt eine Schneise der Verwüstung: Erst kracht es, dann flieht er – ohne Führerschein, aber mit einem Berg Schulden und einem wachsenden Problem. Kann ein Geständnis und Therapie ihn vor dem endgültigen Absturz bewahren? Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Ds – 302 Js 151/23 – 56/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Kleve
- Datum: 05.04.2023
- Aktenzeichen: 12 Ds – 302 Js 151/23 – 56/23
- Verfahrensart: Strafverfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- Rechtsbereiche: Strafrecht, Verkehrsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Angeklagter: Person, die ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Neben den Tatumständen wurden seine persönlichen Lebensumstände – Alter, geschiedener Familienstand, Unterhaltszahlungen für seine Kinder, begrenzte finanzielle Mittel sowie seine medizinische Behandlung als Alkoholiker – im Verfahren berücksichtigt. Er trägt zudem die Kosten des Verfahrens.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Angeklagte fuhr ohne Fahrerlaubnis und verließ nach einem Unfallort unerlaubt die Unfallstelle. Der Fall wurde unter Einbeziehung eines bereits verhängten Strafbefehls beurteilt.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Bewertung der kombinierten Tatbestände (Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) sowie um die Frage, inwieweit die damit verbundenen straf- und verwaltungsrechtlichen Maßnahmen – insbesondere das Fahrerlaubnisverbot für 15 Monate – gerechtfertigt sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Zudem darf ihm die Verwaltungsbehörde vor Ablauf von 15 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Er trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.
- Folgen: Die Aussetzung der Strafe bedeutet, dass der Angeklagte nicht unmittelbar inhaftiert wird, jedoch während der Bewährungszeit und bei einem Rückfall mit verschärften Konsequenzen rechnen muss. Das Fahrverbot für 15 Monate beeinträchtigt seine Mobilität, und er muss die finanziellen Belastungen des Verfahrens übernehmen.
Der Fall vor Gericht
Fahrten ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht: Bewährungsstrafe für Wiederholungstäter
Das Amtsgericht Kleve hat einen Mann wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung die Vorstrafen des Angeklagten, minderte die Strafe jedoch aufgrund seines Geständnisses und seiner Alkoholtherapie.
Hintergrund: Mehrfache Vorstrafen und Alkoholproblematik
Der Angeklagte, ein x-jähriger geschiedener Vater, ist bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Sein Strafregister weist Verurteilungen wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am Steuer und Körperverletzung auf. Zum Zeitpunkt der aktuellen Verurteilung stand er zudem unter dem Einfluss eines laufenden Fahrverbots. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte alkoholabhängig ist und sich deswegen in medizinischer Behandlung befindet. Sein monatliches Einkommen als Selbstständiger beträgt rund 2.000 Euro, wovon er etwa 1….