Im digitalen Dschungel lauern Gefahren: Ein argloser Online-Verkäufer tappte in eine perfide Phishing-Falle und verlor fast 2.000 Euro. Doch nun schlägt das Gericht zurück und stellt sich auf die Seite der Kreditkarteninhaber. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 C 2385/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG Stuttgart
- Datum: 19.12.2024
- Aktenzeichen: 1 C 2385/24
- Verfahrensart: Nicht genannt
- Rechtsbereiche: Zahlungsdienstleistungsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Der Kläger ist Inhaber einer „Mercedes Benz Credit Card“ und bestreitet die Autorisierung bestimmter Zahlungsvorgänge. Er bot eine Skihose auf der Verkaufsplattform „Kleinanzeigen“ an.
- Die Beklagte ist das Kreditkartenunternehmen, das den Zahlungsdienstvertrag mit dem Kläger geschlossen hat. Sie wird vom Kläger für Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge haftbar gemacht.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger war Inhaber einer Kreditkarte der Beklagten. Über die Verkaufsplattform „Kleinanzeigen“ bot er eine Skihose zum Verkauf an. Im Dezember 2023 kam es zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über sein Kreditkartenkonto.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die Beklagte für die nicht autorisierten Zahlungsvorgänge haftet und dem Kläger den entsprechenden Betrag auf seinem Kreditkartenkonto gutschreiben muss.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 1.969,66 € auf seinem Kreditkartenkonto gutzuschreiben und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 379,37 € zuzüglich Zinsen zu erstatten.
Der Fall vor Gericht
Stuttgarter Gericht stärkt Rechte von Kreditkarteninhabern bei Phishing-Angriffen
In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Stuttgart (Az.: 1 C 2385/24) vom 19. Dezember 2024 wurde eine Kreditkartenfirma zur Rückerstattung von unrechtmäßig abgebuchten Geldern in Höhe von 1.969,66 Euro an einen Kunden verurteilt. Das Gericht entschied, dass der Kreditkarteninhaber im vorliegenden Fall eines Phishing-Angriffs auf der Online-Verkaufsplattform „Kleinanzeigen“ nicht grob fahrlässig gehandelt habe und somit Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Urteil unterstreicht die Pflicht von Kreditkartenunternehmen, ihre Kunden transparent und unmissverständlich über Sicherheitsverfahren aufzuklären und stärkt die Rechte von Verbrauchern im digitalen Zahlungsverkehr.
Der Fall: Verkauf auf Kleinanzeigen und betrügerische „Sicher Bezahlen“ Masche
Der Kläger, ein Nutzer der Online-Plattform „Kleinanzeigen“, bot eine Damen-Skihose zum Verkauf an. Ein vermeintlicher Käufer signalisierte Interesse und schlug die Nutzung der „Sicher bezahlen“-Funktion der Plattform vor. Der Verkäufer erhielt daraufhin eine E-Mail, die vermeintlich von „Kleinanzeigen“ stammte und ihn über eine erfolgte Zahlung informierte. Um die Transaktion abzuschließen und das Geld zu erhalten, sollte er seine Kreditkartendaten auf einer verlinkten Webseite hinterlegen.
Phishing-Falle: Kreditkartendaten in betrügerische Webseite eingegeben
Der Kläger folgte den Anweisungen in der E-Mail und gelangte über den Link auf eine gefälschte Webseite, die dem Erscheinungsbild von „Kleinanzeigen“ ähnelte. Dort gab er seine Kreditkartendaten ein, in dem Glauben, diese für den Empfang der Verkaufssumme zu benötigen. Kurz darauf erhielt er eine Aufforderung zur Freigabe einer „Portalanmeldung“ in seiner BW-Secure-App, dem Sicherheitsverfahren seiner Kreditkartenfirma….