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Jagd-Waffenversicherung – Schäden die durch Hängen-, Stehen oder Liegenlassen entstehen

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Einmal kurz den Rehbock verfolgt, die teure Ausrüstung am Hochsitz deponiert – und weg war sie. Ein Jäger aus Bochum erlebte den Albtraum jedes Waidmanns: Diebe nutzten die Gunst der Stunde, doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen. Wer trägt die Schuld, wenn Jagdzubehör im Wert eines Kleinwagens spurlos verschwindet? Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 81/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Bochum Datum: 04.12.2024 Aktenzeichen: 4 O 81/24 Verfahrensart: Nicht genannt. Rechtsbereiche: Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Der Kläger, ein Jäger, der Ansprüche aus einer Jagd-Waffenversicherung geltend macht. Er ist Versicherungsnehmer bei der Beklagten seit dem 01.04.2019 und beruft sich auf eine Versicherungssumme von 6.000,00 Euro. Die Beklagte, eine Versicherungs-AG, bei der der Kläger eine Jagd-Waffenversicherung unterhält. Sie ist der Risikoträger und bestreitet die Ansprüche des Klägers. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger ist Jäger und hat seit dem 01.04.2019 eine Jagd-Waffenversicherung bei der Beklagten. Der Streit dreht sich um Ansprüche aus dieser Versicherung. Die Versicherungssumme beträgt 6.000,00 Euro. Kern des Rechtsstreits: Es geht um Ansprüche aus einer Versicherung für Jagd- und Sportwaffen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Fall vor Gericht Jagd-Waffenversicherung: Kein Schutz bei Diebstahl durch Liegenlassen von Jagdaus


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