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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gebäudeversicherung – Beratungspflichten eines Versicherungsvertreters bei Abschluss

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Ein Hauskauf zum Schnäppchenpreis entpuppt sich für einen Mann als teurer Fehler, nachdem ein Brand die eklatante Unterversicherung seines Hauses offenbart. Statt auf seinen Schadenersatz zu hoffen, muss er nun vor Gericht ziehen, um den Versicherungsvermittler für dessen vermeintliche Fehlberatung zur Rechenschaft zu ziehen. Hat der Vermittler seine Pflichten verletzt und den Mandanten in den finanziellen Ruin getrieben? Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 414/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: LG Halle (Saale) Datum: 31.03.2023 Aktenzeichen: 5 O 414/21 Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Forderte Schadensersatz vom Beklagten wegen behaupteter Pflichtverletzungen als Versicherungsvertreter. Beklagter: War als Versicherungsvertreter für die … Versicherungsservice GmbH tätig und vermittelte den streitgegenständlichen Versicherungsvertrag. Wird von dem Kläger wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung belangt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erwarb ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus und schloss über den Beklagten als Versicherungsvertreter eine Wohngebäudeversicherung zum Zeitwert ab. Der Kläger wirft dem Beklagten Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Gebäudeversicherung vor. Kern des Rechtsstreits: Ansprüche wegen behaupteter Pflichtverletzungen des Beklagten als Versicherungsvertreter im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 101.614 € nebst Zinsen sowie weitere 2706,66 € zu zahlen. Folgen: Der Beklagt


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