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Streitwert einer Klage auf Auflassung?

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Eine fast fertige Traumwohnung, doch der Bauträger mauert – und plötzlich geht es nicht nur um fehlende Fliesen, sondern um das ganze Dach über dem Kopf. In Koblenz kämpfte eine Käuferin um ihr Eigentum, während im Hintergrund ein Streit um Paragraphen tobte: Galt der Preis der ganzen Immobilie oder nur die letzte Rate als Streitwert? Ein Urteil, das Immobilienerwerber aufhorchen lässt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 W 53/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Koblenz Datum: 17.02.2025 Aktenzeichen: 3 W 53/25 Verfahrensart: Streitwertbeschwerde im erstinstanzlichen Verfahren Rechtsbereiche: Immobilienrecht, Vertragsrecht, Grundbuchrecht, Kostenrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Käuferin, die einen Bauträger-Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung nebst Keller und PKW-Stellplatz abgeschlossen hat, den Hauptteil des Kaufpreises von 287.400 Euro entrichtet und auf die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch bestanden hat. Beklagte: Bauträgerin, welche insolvenzreif ist, sich mit der Beseitigung zahlreicher Baumängel in Verzug befindet und dadurch die Umschreibung des Eigentums verzögert. Um was ging es? Sachverhalt: Am 27.02.2019 wurde ein notarieller Bauträger-Kaufvertrag abgeschlossen, bei dem die Klägerin bis auf eine Schlussrate von 17.305,10 Euro (3,5 % des Kaufpreises) bezahlt hat. Eine Auflassung wurde erklärt und zugunsten der Klägerin eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Trotz Aufforderung an die Beklagte, den notariellen Auftrag zur Umschreibung zu erteilen, blieb der Vorgang aus – wobei die Beklagte zudem in Verzug bei der Mängelbeseitigung ist. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Festsetzung des Streitwerts im Rahmen der S


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