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Kündigung während Elternzeit – Entgeltansprüche – Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Ein Auslieferungsfahrer kämpft für sein Recht: Während der Elternzeit gekündigt, forderte er sein Gehalt und die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz. Das Gerichtsurteil offenbart nun, ob der Arbeitgeber mit seiner Kündigung durchkam oder ob der junge Vater triumphieren kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 6 Sa 153/22 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
  • Datum: 13.04.2023
  • Aktenzeichen: 6 Sa 153/22
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Arbeitnehmer: Kläger, der geltend macht, dass das Arbeitsverhältnis trotz der Kündigung fortbesteht, und der Entgeltzahlungen sowie die Ausstellung einer Elternzeitbescheinigung fordert.
    • Arbeitgeber: Partei, die am 27.02.2021 die Kündigung ausgesprochen hat und nun zur Zahlung der ausstehenden Entgelte sowie zur Ausstellung der Bescheinigung verurteilt wurde.
  • Sachverhalt: Das Arbeitsverhältnis wurde trotz der ausgesprochenen Kündigung am 27.02.2021 nicht beendet. Der Arbeitnehmer machte daraufhin für die Monate März bis August 2021 (einschließlich Zinsansprüchen) Entgeltforderungen geltend und verlangte zudem eine Bescheinigung über die Elternzeit vom 09.09.2021 bis 04.11.2021 unter Berücksichtigung eines Bruttomonatsentgelts von 2.700,00 EUR.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Kündigung wirksam zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt oder ob dieses fortbesteht, wodurch der Arbeitnehmer Anspruch auf fortlaufende Zahlungen und die Ausstellung einer Elternzeitbescheinigung hat.
  • Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis trotz der Kündigung fortbesteht. Der Arbeitgeber wurde verurteilt, Entgeltzahlungen für die Monate März bis Juni 2021 (jeweils 300,00 EUR brutto plus Zinsen) sowie für Juli und August 2021 (jeweils 2.700,00 EUR brutto abzüglich des an die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Anspruchs) zu leisten und eine Bescheinigung über die Elternzeit auszustellen.
  • Folgen: Das Urteil verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung der festgesetzten Entgelte einschließlich Zinsen und zur Ausstellung der Elternzeitbescheinigung. Gleichzeitig wird das Arbeitsverhältnis als fortbestehend betrachtet, was den weiteren arbeitsrechtlichen Schutz des Arbeitnehmers sichert.

Der Fall vor Gericht


Arbeitsgericht Köln stärkt Rechte von Arbeitnehmern in Elternzeit: Kündigung unwirksam und Entgeltansprüche bestätigt

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil (Az.: 6 Sa 153/22) die Rechte von Arbeitnehmern während der Elternzeit gestärkt. Das Gericht entschied zugunsten eines Klägers, dessen Kündigung während der Elternzeit für unwirksam erklärt wurde. Zudem sprach das Gericht dem Kläger rückständiges Entgelt und einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu. Das Urteil befasst sich mit komplexen Fragen des Kündigungsschutzes in der Elternzeit und den damit verbundenen Entgeltansprüchen.

Der Fall im Detail: Kündigung während der Elternzeit und strittige Entgeltzahlungen

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Kündigung eines Auslieferungsfahrers, der seit Dezember 2020 bei einem Unternehmen für medizinische Gase beschäftigt war. Der Arbeitnehmer befand sich zum Zeitpunkt der Kündigung in Elternzeit. Es entbrannte ein Streit über die Rechtmäßigkeit der Kündigung sowie ausstehende Gehaltszahlungen für mehrere Monate….


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