Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vermieter- oder Mieterseite mehrere Personen – Kündigung gegenüber allen Mietern

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

Als die Liebe zerbrach, blieb der Mietvertrag – und ein unerbittlicher Ex-Partner. Eine Frau kämpfte vor Gericht gegen die Mühlen des Mietrechts, um aus einer ungewollten Wohnungshaft zu entkommen. Es ging um mehr als nur Kündigungsfristen, es ging um Treue und Glauben in den eigenen vier Wänden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17b C 66/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Bad Segeberg Datum: 23.05.2024 Aktenzeichen: 17b C 66/23 Verfahrensart: Mietrechtliche Streitigkeit Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Vermieterin: Die Partei, die die Wohnung vermietet und rückständigen Mietzins inklusive Betriebskosten für die Jahre 2022 und 2023 verlangt. Mieterin: Die Partei, die die Wohnung gemeinsam angemietet hat, im September 2020 auszog und der Vermieterin schriftlich mitteilte, dass sie ab September 2021 nicht mehr in der Wohnung lebt; ihre Angaben führten zur Feststellung, dass das Mietverhältnis zum 28. Februar 2021 wirksam beendet wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Vermieterin fordert aus dem Mietvertrag rückständigen Mietzins sowie Betriebskosten für 2022 und 2023, während die Mieterin durch ihren Auszug und die Mitteilung über ihre veränderte Wohnsituation geltend macht, dass das Mietverhältnis bereits beendet sei. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Verpflichtung zur Mietzahlung auch nach dem Wegzug der Mieterin und der festgestellten Beendigung des Mietverhältnisses zum 28. Februar 2021 weiterhin besteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil hebt den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 05.05.2023 auf, weist die Forderung der Vermieterin ab und stellt im Rahmen der Widerklage


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv