Als die Liebe zerbrach, blieb der Mietvertrag – und ein unerbittlicher Ex-Partner. Eine Frau kämpfte vor Gericht gegen die Mühlen des Mietrechts, um aus einer ungewollten Wohnungshaft zu entkommen. Es ging um mehr als nur Kündigungsfristen, es ging um Treue und Glauben in den eigenen vier Wänden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17b C 66/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Bad Segeberg Datum: 23.05.2024 Aktenzeichen: 17b C 66/23 Verfahrensart: Mietrechtliche Streitigkeit Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilrecht Beteiligte Parteien: Vermieterin: Die Partei, die die Wohnung vermietet und rückständigen Mietzins inklusive Betriebskosten für die Jahre 2022 und 2023 verlangt. Mieterin: Die Partei, die die Wohnung gemeinsam angemietet hat, im September 2020 auszog und der Vermieterin schriftlich mitteilte, dass sie ab September 2021 nicht mehr in der Wohnung lebt; ihre Angaben führten zur Feststellung, dass das Mietverhältnis zum 28. Februar 2021 wirksam beendet wurde. Um was ging es? Sachverhalt: Die Vermieterin fordert aus dem Mietvertrag rückständigen Mietzins sowie Betriebskosten für 2022 und 2023, während die Mieterin durch ihren Auszug und die Mitteilung über ihre veränderte Wohnsituation geltend macht, dass das Mietverhältnis bereits beendet sei. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum, ob die Verpflichtung zur Mietzahlung auch nach dem Wegzug der Mieterin und der festgestellten Beendigung des Mietverhältnisses zum 28. Februar 2021 weiterhin besteht. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil hebt den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 05.05.2023 auf, weist die Forderung der Vermieterin ab und stellt im Rahmen der Widerklage
Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrecht-ra-kotz.de Das Grundrecht auf Teilhabe und Inklusion Menschen mit Behinderungen wollen genauso leben wie nichtbehinderte Menschen auch. Sie wollen nicht nur ihren Alltag ohne fremde Hilfe meistern können, sondern auch so gut es geht in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das Recht, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf, ist sogar […]