Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Hamburg
Datum: 05.02.2025
Aktenzeichen: 4 U 95/24
Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zusammenhang mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung
Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
Verfügungsklägerin: Sie begehrt die Wiederherstellung der Wasserversorgung in einem Hamburger Mietobjekt und beruft sich unter anderem auf vertraglich vereinbarte Verlängerungsoptionen des Mietvertrags.
Verfügungsbeklagte: Sie erklärte die Ordentliche Kündigung des Mietvertrags und machte behauptete Vertragsverstöße geltend; ihre Berufung gegen das Urteil wurde zurückgewiesen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Verfügungsklägerin verlangte die Wiederherstellung der Wasserversorgung in einem Mietobjekt. Der Mietvertrag war bis zum 30.04.2020 befristet und enthielt Verlängerungsoptionen – eine 4-Jahres-Option, die wirksam ausgeübt wurde, sowie eine 5-Jahres-Option, über deren wirksame Ausübung strittig ist. Gleichzeitig erklärte die Verfügungsbeklagte die ordentliche Kündigung und brachte Vertragsverstöße vor.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Wiederherstellung der Wasserversorgung unter den strittigen mietvertraglichen Bedingungen zulässig und begründet ist.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: