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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gewerberaummietvertrag – Unterbrechung der Wasserversorgung während Räumungsprozess

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In Hamburg tobte ein erbitterter Kampf zwischen einem Vermieter und seinem Gewerbemieter, der nun vor Gericht landete. Mitten im Räumungsstreit kappte der Vermieter die Wasserzufuhr, doch das Gericht stellte sich auf die Seite des Mieters. Werden nun die Rechte der Gewerbemieter gestärkt und Vermieter in die Schranken gewiesen?


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Hamburg
Datum: 05.02.2025
Aktenzeichen: 4 U 95/24
Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zusammenhang mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung
Rechtsbereiche: Mietrecht, Zivilprozessrecht
Beteiligte Parteien:
Verfügungsklägerin: Sie begehrt die Wiederherstellung der Wasserversorgung in einem Hamburger Mietobjekt und beruft sich unter anderem auf vertraglich vereinbarte Verlängerungsoptionen des Mietvertrags.
Verfügungsbeklagte: Sie erklärte die Ordentliche Kündigung des Mietvertrags und machte behauptete Vertragsverstöße geltend; ihre Berufung gegen das Urteil wurde zurückgewiesen.
Um was ging es?
Sachverhalt: Die Verfügungsklägerin verlangte die Wiederherstellung der Wasserversorgung in einem Mietobjekt. Der Mietvertrag war bis zum 30.04.2020 befristet und enthielt Verlängerungsoptionen – eine 4-Jahres-Option, die wirksam ausgeübt wurde, sowie eine 5-Jahres-Option, über deren wirksame Ausübung strittig ist. Gleichzeitig erklärte die Verfügungsbeklagte die ordentliche Kündigung und brachte Vertragsverstöße vor.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Wiederherstellung der Wasserversorgung unter den strittigen mietvertraglichen Bedingungen zulässig und begründet ist.
Was wurde entschieden?
Entscheidung:


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