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Gegenvorstellung neben Gehörsrüge zulässig?

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Dürfen Journalisten ihre Quellen unter allen Umständen schützen? Ein Gericht in Karlsruhe zwang nun Reporter zur Aussage, obwohl diese sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beriefen. Was bedeutet das für die Pressefreiheit und den Schutz von Informanten in brisanten Fällen? Zum vorliegenden Urteil Az.: 14 W 95/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Karlsruhe Datum: 21.02.2025 Aktenzeichen: 14 W 95/24 Verfahrensart: Beschluss im Rechtsbehelfsverfahren (Anhörungsrüge und Gegenvorstellung nach § 321a ZPO) Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Beweisrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Reichte eine Sofortige Beschwerde ein, auf deren Grundlage der Senat das Zwischenurteil des Landgerichts Offenburg abänderte und feststellte, dass die Zeugenaussage der Zeuginnen in zwei Beweisfragen nicht gerechtfertigt sei. Zeugin: Legte mit Schriftsatz Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats ein, um die Ablehnung ihres Anspruchs auf Zeugnisverweigerung anzufechten; nahm die angebotene Gelegenheit zur Stellungnahme nicht wahr. Zeugin: Erhob ebenfalls Gegenvorstellung und Anhörungsrüge mit analoger Begründung und wurde wie die andere Zeugin in die Kostentragung verpflichtet. Um was ging es? Sachverhalt: Nachdem der Senat infolge der sofortigen Beschwerde des Klägers ein Zwischenurteil abgeändert hatte – wodurch festgestellt wurde, dass die Zeuginnen nicht berechtigt sind, ihr Zeugnis in Bezug auf zwei Beweisfragen zu verweigern – legten die Zeuginnen später Gegenvorstellung und Anhörungsrüge ein. Kern des Rechtsstreits: Es ging darum zu klären, ob die Zeuginnen sich auf § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO zur Zeugnisverweigerung berufen können und ob ihre nachträglich erhobenen Rechts


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